Ehepaar will nach Zug ziehen und stolpert über Schreibfehler
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Ein Ehepaar zog von Abu Dhabi in die Schweiz. Im nigerianischen Pass der Frau und der Heiratsurkunde hatte es aber Schreibfehler. Wegen derer geriet das Paar mit der Justiz in Konflikt.
Es sind zwei kleine Fehler, die dem Ehepaar aber grosse Probleme bereiten. Kennengelernt hatten sich die beiden 2022 in Abu Dhabi. Sie kommt aus Nigeria. Er ist Franzose. Vier Monate später heirateten sie. Mitte 2023 wollten sie wegen eines neuen Jobs des Mannes in die Schweiz ziehen.
Kaum angekommen, gerieten sie mit der Zuger Justiz in Konflikt. Dies wegen der Fehler im Pass der Frau, ausgestellt von den nigerianischen Behörden. Das Problem: In ihrem Namen hatte es einen Schreibfehler – ein einzelner Buchstabe zu viel. Beim Geburtsdatum waren die Beamten scheinbar um ganze zwölf Jahre verrutscht. Statt Jahrgang 1999 stand im Pass 1987. Laut Pass war sie also 37, in Wirklichkeit aber ist sie 25 Jahre alt.
Sie lebte mit Fehler im Namen und falschem Alter
In Abu Dhabi kümmerte die Frau dies scheinbar wenig. Sie lebte quasi unter «falschem» Namen und dass sie auf dem Papier etwas älter war als in Tat und Wahrheit, schien sie auch nicht sonderlich zu stören. So landeten die falschen Angaben auch in der Heiratsurkunde der beiden, später auf dem Gesuch, das sie für ein Visum beim Kanton Zug einreichte und schliesslich auf den bewilligten Papieren, die sie erhielt.
Die Zuger Behörden wurden dann aber doch misstrauisch und der Fehler kam ans Licht. Dafür wurden die Frau und der Mann nun jeweils per Strafbefehl durch die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt – sie wegen Wiederhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, er wegen Anstiftung dazu.
Sie wollten nicht auf die nigerianischen Behörden warten
Laut den Strafbefehlen war es dem 47-jährigen Franzosen und seiner 22 Jahre jüngeren Frau bewusst gewesen, dass sie wegen der Schreibfehler im Pass Probleme bekommen könnten. Eigentlich hätten sie daher einen neuen, korrigierten Pass in Nigeria und eine angepasste Heiratsurkunde in Abu Dhabi beantragen müssen. Wären den Schweizer Behörden die Fehler bekannt gewesen, hätten sie Visum und Aufenthaltsbewilligung verweigert.
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, hatte das Ehepaar aber keine Lust zu warten, bis sich die dortigen Behörden darum bemüht hatten, sondern wollten so schnell wie möglich nach Zug. Darum reiste die Frau mit Schreibfehler im Namen und zwölf Jahre älter als in Wirklichkeit ein.
Dafür wird die sie nun mit einer Geldstrafe von 20 Tagesätzen zu je 30 Franken und ihr Ehemann mit 20 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Unklar bleibt derweil, ob die beiden mittlerweile einen neuen Pass erhalten haben. Diesmal mit Namen ohne Schreibfehler und dem richtigen Alter.
- Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft