Nicht zum Dienst in Walchwil aufgetaucht

Das passiert, wenn du den Zivildienst verweigerst

Zivildienstler haben die Möglichkeit, ihren Einsatz auf Bauernhöfen zu leisten. Wie etwa hier beim Jugend- und Freizeithaus Allschwil (BL). (Bild: Daniel Schäfer)

Ein 24-Jähriger taucht trotz Aufgebot weder zum Vorstellungsgespräch noch zum Zivildienst auf einem Bauernhof in Walchwil auf. Da er auch den Zivildienst in Schwyz nicht angetreten hat, muss er nun eine saftige Geldstrafe zahlen.

Hecken stutzen, Unkraut jäten, Mosten, Stall misten und die Tiere füttern: So liest sich die Aufgabenliste für den Zivildiensteinsatz auf einem Walchwiler Bauernhof. Der 24-Jährige, der dafür aufgeboten worden ist, hat jedoch keine Minute auf dem Betrieb mitgeholfen. Mehr noch: Gemäss einem rechtskräftigen Strafbefehl ist er nicht einmal zum Vorstellungsgespräch aufgetaucht.

Für die Zuger Staatsanwaltschaft ist klar, dass er mit Absicht seinen Zivildienst verweigert hat. Denn er hat noch keinen seiner 311 Zivildiensttage geleistet. Zudem ist es nicht das erste Mal, dass der Serviceangestellte trotz Vorladung nicht zum Zivildienst angetrabt ist. Bereits die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat ihn wegen mehrfachem Zivildienstversäumnis zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Zivildienst verweigert? 7200 Franken Strafe

Gemäss der Zuger Staatsanwaltschaft sei deshalb zu erwarten, dass er auch den nächsten Zivildienst wieder verweigern wird. Er wird deshalb gemäss Strafbefehl der mehrfachen Zivildienstverweigerung schuldig gesprochen. Wegen der vorherigen Strafe wird er diesmal zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

Statt rund zwei Monate Dienst auf dem Bauernhof zu leisten, muss der 24-Jährige also 7200 Franken zahlen. Hinzu kommen 400 Franken Gebühr für die Auslagen der Zuger Polizei. Bezahlt er diese insgesamt 7600 Franken nicht, droht gar eine Freiheitsstrafe: Pro Tagessatz müsste er einen Tag ins Gefängnis. In diesem Fall also insgesamt über einen Zeitraum von 80 Tagen.

Gut 50 weitere ebenfalls verurteilt

Wieso der 24-Jährige seinen Dienst verweigert hat, wird aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Klar ist jedoch, dass er sich selbst dafür entschieden hat. Denn im Gegensatz zum Militärdienst und dem Zivilschutz müssen militärdienstpflichtige Männer ein Gesuch einreichen, um überhaupt zum Zivildienst zugelassen werden.

Der 24-Jährige ist gemäss Bundesamt für Zivildients (ZIVI) nicht der Einzige, der seinen Zivildienst verweigert. 2021 sind 47 Personen per Strafbefehl wegen Zivildienstverweigerung verurteilt worden. Im Jahr davor mit 52 Personen etwas mehr. Die Zahl der Strafanzeigen wegen versäumtem Zivildienst schwankt hingegen etwas mehr. Diese erstattet jeweils das Bundesamt für Zivildienst bei der zuständigen kantonalen Stelle. Waren es Vor-Corona noch 192 Strafanzeigen im 2019, sind 2020 bei den kantonalen Behörden 258 Strafanzeigen eingetroffen, im Jahr 2021 hingegen wieder 153.

Anzahl Zulassungen für den Zivildienst pro Jahr: Nach einem pandemiebedingten Einbruch sind die Zahlen wieder stabil.
Anzahl Zulassungen für den Zivildienst pro Jahr: Nach einem pandemiebedingten Einbruch sind die Zahlen wieder stabil. (Bild: Bundesamt für den Zivildienst)

Abgesehen von diesen wenigen Ausnahmen ist der Zivildienst jedoch nach wie vor beliebt. Nach einem leichten Rückgang im ersten Pandemiejahr sind 2021 6148 Personen zum Zivildienst zugelassen worden. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden rund 22'600 Personen für militärdiensttauglich befunden. Insgesamt nimmt die Zahl der Zivildienstler seit Jahren tendenziell zu – was mitunter den Zivilschutz in Bedrängnis bringt (zentralplus berichtete).

Nebst Arbeit auf dem Bauernhof können Zivildienstler etwa auch in einem Alters- oder Kinderheim oder im Umwelt- und Naturschutz arbeiten. Wichtig dabei ist jedoch, dass der Dienst bei einer gemeinnützigen Organisation geleistet wird, die nicht gewinnorientiert ist. Auch müssen sie ihre jährlichen Einsätze jeweils selbst organisieren.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
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