Staatsanwaltschaft verzichtet auf Berufung

Das «Familie Eichwäldli» Urteil ist jetzt rechtskräftig

Als Beamte verkleidete Mitglieder der Eichwäldli-Familie während des juristischen Streits mit der Stadt Luzern. Mit Urteil vom 31. Oktober 2022 wurden die Mitglieder von der Anklage auf Hausfriedensbruch freigesprochen. (Bild: zvg)

«Familie Eichwäldli» hat keinen Hausfriedensbruch begangen – so der Freispruch vor dem Bezirksgericht Luzern. Die Staatsanwaltschaft teilt jetzt mit, das Urteil nicht anzufechten.

Bereits bei der Urteilsverkündung teilte die Stadt Luzern mit, keine Berufung einzulegen (zentralplus berichtete). Das Urteil sei «schlüssig begründet» und die Stadt plane daher nicht, ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Die Staatsanwaltschaft Luzern äusserte sich damals zögerlich und gab bekannt, den Fall erst zu prüfen.

Jetzt ist klar – auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil nicht anfechten. Wie die Behörde auf Anfrage von «CH-Media» mitteilt, sieht sie von ihrem Recht auf Berufung ab.

Familie Eichwäldli war ein Zusammenschluss von «antikapitalistischen, feministischen und freiheitlich denkenden» Menschen, die 2,5 Jahre in der Soldatenstube am Murmattweg 2 lebten. Beim Versuch, die Mitglieder auch nach dem Auszug zur Verantwortung zu ziehen, ist die Stadt letzten Monat gescheitert. Ihre Anzeige auf Hausfriedensbruch beim Bezirksgericht missglückte und die ehemaligen Bewohnerinnen wurden freigesprochen.

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