Fahrlässig Brand verursacht

Dachbrand in Rothenburg: Mitarbeiter und Chef verurteilt

Beim Dachbrand in Rothenburg ist eine Gasflasche explodiert. (Bild: Luzerner Polizei)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat per Strafbefehl einen Handwerker und seinen Chef wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Ihretwegen soll es im August 2022 auf einem Dach in Rothenburg gebrannt haben.

Das Dach des Hauses beim Pilatusring 19 in Rothenburg hat im August 2022 lichterloh gebrannt, als die Feuerwehr eingetroffen ist (zentralplus berichtete). Beim Löschen explodierte zusätzlich eine auf dem Dach gelagerte Gasflasche, deren Trümmer ein benachbartes Haus beschädigte. Wie «20 Minuten» schreibt, sind nun ein Handwerker und sein Chef verurteilt worden, die für den Brand mitverantwortlich sein sollen. Tatbestand: fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.

Sicherheitsvorkehrungen genügen Staatsanwaltschaft nicht

Auftrag der Handwerker-Firma war es, die Dachumrandung neu anzuschweissen. Zwar waren einige Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen worden: Ein Feuerlöscher stand bereit, ebenso ein Eimer mit zehn Litern Wasser. Bevor der Handwerker in die Mittagspause ging, kontrollierte er mit einem Kollegen heikle Stellen, wobei ihm nichts Beunruhigendes auffiel, wie die Zeitung schreibt. Doch in der Mittagspause brach schliesslich das Feuer aus.

Gemäss der Staatsanwaltschaft genügten die getroffenen Vorsichtsmassnahmen nicht: Der Arbeiter hätte feuerfeste Abdeckungen verwenden sollen, es hätte eine Brandwache geben müssen und der Estrich hätte ebenfalls kontrolliert werden müssen.

Sie verurteilt den Arbeiter deshalb per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 1650 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten von 530 Franken, die er sofort zahlen muss. Sein Chef ist ebenfalls verurteilt worden. Seine Strafe fällt etwas höher aus: Eine bedingte Geldstrafe von 3900 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken plus Verfahrenskosten von 530 Franken. Die beiden Strafbefehle sind rechtskräftig, wie die Zeitung schreibt.

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