Wegen Körperverletzung

Covid-Infektion: Zivilschützer zeigt Zuger Pflegeheim an

Zivilschützer haben während der Corona-Pandemie Einsätze in Pflegeheimen geleistet –  in Zug erkrankte einer von ihnen an Covid. (Bild: Symbolbild aus Bern: Samuel Boosarg VBS/DDPS)

Ein Mann hat sich mit dem Coronavirus angesteckt, als er in einem Zuger Pflegeheim einen Zivilschutz-Einsatz geleistet hat. Er sagt: Die Heimleitung hat Schuld. Sie habe nichts unternommen, um ihn vor einer Infektion zu schützen.

Um die Corona-Pandemie zu bewältigen, hat der Bund den Zivilschutz teilweise in Altersheimen eingesetzt. Damit sollte eine Überlastung des Pflegepersonals verhindert werden. So auch im Kanton Zug.

Ein Zuger Zivilschützer aber hat seinen Einsatz schwer bereut. Er infizierte sich mit dem Coronavirus. Für ihn ist klar: Die Ansteckung ist auf seine Arbeit in dem Heim zurückzuführen. Er erhebt gegen die Heimleitung schwere Vorwürfe. Das Pflegezentrum habe kein Schutzkonzept erstellt und auch die Einhaltung der Schutzmassnahmen nicht überwacht. Die Zivilschützer hätten in den Pausen ohne genügenden Abstand mit dem Pflegepersonal zusammengesessen.

Er sagt: Es gab kein Schutzkonzept

Der Mann hat die Heimleitung wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Diese wehrt sich gegen die Vorwürfe. Es sei gar nicht gesagt, dass sich der Zivilschützer wirklich im Pflegezentrum angesteckt habe. Ein Schutzkonzept habe selbstverständlich vorgelegen und sei auch umgesetzt worden. Vielleicht habe sich der Zivilschützer halt einfach nicht daran gehalten.

«Eine gutachterliche Analyse des Virusstammes zum Nachvollzug des Orts der Ansteckung ist bei Sars-CoV-2 nicht möglich.»

Aus dem Urteil

Diesen Vorwurf lässt der Mann nicht auf sich sitzen. Es lägen weder ein schriftliches Schutzkonzept noch Protokolle über Stichproben oder Vor-Ort-Besichtigungen vor. Tatsächlich hat die Heimleitung gegenüber der Staatsanwaltschaft offenbar lediglich eine E-Mail vorgelegt, um zu beweisen, dass es ein Schutzkonzept gegeben hat.

Trotzdem hat die Zuger Staatsanwaltschaft entschieden, gar nicht erst ein Strafverfahren zu eröffnen und Ermittlungen anzustellen. Der Grund: Aus ihrer Sicht ist dies von vornherein aussichtslos.

Zivilschützer soll sich anderswo mit Covid angesteckt haben

Für den Zivilschützer ist das nicht nachvollziehbar; er wendet sich deshalb an das Obergericht. Dieses soll die Staatsanwaltschaft anweisen, den «belastenden Tatsachen» doch noch nachzugehen.

Die Staatsanwaltschaft verfügt eine sogenannte Nichtanhandnahme, wenn die Straftatbestände «eindeutig nicht erfüllt» sind, wie es in der Strafprozessordnung heisst (zentralplus berichtete). Im konkreten Fall der Körperverletzung bedeutet das: Es muss ein direkter Zusammenhang bestehen zwischen dem Verhalten der Heimleitung und der Corona-Infektion.

Das Problem: «Eine gutachterliche Analyse des Virusstammes zum Nachvollzug des Orts der Ansteckung, wie dies etwa bei der Ansteckung mit HIV teilweise durchgeführt werden kann, ist bei Sars-CoV-2 nicht möglich», heisst es im Urteil des Obergerichts. Zwar sei dem Zivilschützer zuzustimmen, dass eine Ansteckung im Pflegezentrum «durchaus wahrscheinlich» sei.

Zum Ärger kommen nun die Kosten

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in der Wohngemeinschaft, beim Einkaufen, beim Benutzen eines Lifts oder auf dem Weg zur Arbeit infiziert hat. Und Zweifel gehen bekannterweise zugunsten des Angeklagten. Heisst: Eine Verurteilung wäre auch nach intensiveren Ermittlungen nicht möglich.

Das Obergericht Zug kommt deshalb zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen zu Recht nicht weiter nachgegangen ist. Neben der Covid-Erkrankung und dem Ärger kommen auf den Zivilschützer deshalb nun beträchtliche Kosten zu. Er muss insgesamt 800 Franken für Gebühren und Auslagen bezahlen.

Verwendete Quellen
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3 Kommentare
  • Profilfoto von mahatma andy
    mahatma andy, 08.09.2022, 08:25 Uhr

    Da wäre es Preiswerter gewesen, wenn er Militärdienst geleistet hätte, da ist er auch besser geschützt 😀.

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 08.09.2022, 06:58 Uhr

    Oje! Ein bisschen usa like. Evtl. Hat ja der Zivi die älteren personen angesteck?….. emmer die andere sends gsi ….

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  • Profilfoto von Opi Kron
    Opi Kron, 08.09.2022, 05:53 Uhr

    “ Eine gutachterliche Analyse des Virusstammes zum Nachvollzug des Orts der Ansteckung, wie dies etwa bei der Ansteckung mit HIV teilweise durchgeführt werden kann, ist bei Sars-CoV-2 nicht möglich”

    Das ist ein Quatsch – in anderen Ländern waren solche Gang und Gabe, so konnten in Neuseeland und Australien z.B. Ansteckungen in den Quarantänehotels nachgewiesen worden, und in anderen Ländern Übertragungen im Spital.

    Allein schon die Fahrlässigkeit vom Heim sollte doch geahndet werden.

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