Ein Marokkaner ist illegal in die Schweiz eingereist. Trotz rechtskräftiger Wegweisung kann er nicht ausgeschafft werden – weil er die Corona-Impfung verweigert. Das Zuger Verwaltungsgericht schickt ihn deshalb ins Gefängnis.
Darf der Schweizer Staat jemanden zu einer Corona-Impfung zwingen, der das nicht will? Die Antwort ist: Nein. Um die Menschen zum Pieks zu bewegen, wurde in den letzten zwei Jahren der Pandemie aber viel Druck aufgebaut. Den Höhepunkt erreichten diese Bemühungen mit der Einführung des Covid-Zertifikats und der 2G-Regel. Ungeimpfte konnten über Wochen weder ins Restaurant noch ins Kino (zentralplus berichtete).
Fast vergessen wird in der Retrospektive, dass beispielsweise die Luzerner Regierung Zwangsimpfungen für bestimmte Menschen ernsthaft gefordert hatte (zentralplus berichtete). Und zwar im Asylbereich.
Durchsetzungshaft statt Impfzwang
«Es wäre sinnvoll, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen würde, damit Personen, die unfreiwillig ins Heimatland zurückkehren müssen, zwangsweise geimpft werden können», hielt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf vor gut einem Jahr im Rahmen der Vernehmlassung zur Covid-Verordnung im Asylbereich fest. Eine Forderung, bei der Amnesty International die Haare zu Berge standen (zentralplus berichtete).
In der Praxis ist es dazu nicht gekommen, wie nun ein Entscheid der Zuger Verwaltungsgerichts zeigt. Dieses hatte sich mit dem Fall eines Marokkaners zu befassen, der im August 2021 ohne Bahnbillett und ohne Ausweispapiere in die Schweiz eingereist war.
Zweimal geimpft – aber kein drittes Mal
Als die Zuger Polizei den 26-Jährigen aufgriff, stellte sie fest, dass der Mann schon von den italienischen Behörden ein Einreiseverbot für den Schengenraum erhalten hatte. Das Amt für Migration entschied daraufhin, dass er die Schweiz verlassen muss.
Der Entscheid wurde rechtskräftig, die Ausschaffung liess sich aber nicht umsetzen. Grund: Marokko verlangte zu dem Zeitpunkt in seinen Einreisebestimmungen eine Boosterimpfung. Der Mann war zwar zweimal geimpft, verweigerte aber den dritten Pieks.
Beim ersten Versuch machte er geltend, man habe ihm die Formulare nicht übersetzt. Beim zweiten Mal riskierte er einen Fluchtversuch. Er probierte, die Handschellen mit einem selbstgebastelten Schlüssel aufzubekommen. Nachdem dies nicht funktionierte, weigerte er sich, geimpft zu werden.
Auch illegal Eingereiste haben das Recht, über ihren Körper zu entscheiden
Die Behörden respektierten sein Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden. Der 26-Jährige kam jedoch in Durchsetzungshaft. Diese wird als letztes Mittel angeordnet, wenn eine Ausweisung wegen des Verhaltens des Betroffenen nicht vollzogen werden kann.
Das Verwaltungsgericht hatte schliesslich zu entscheiden, ob diese Art des Freiheitsentzugs noch verhältnismässig ist. Mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird nämlich ebenfalls ein grundlegendes Menschenrecht tangiert. In der Verhandlung verlangte der Marokkaner, dass er umgehend freigelassen wird. Er wolle nach Belgien reisen, um zu heiraten. Man solle ihn doch einfach gehen lassen. Sobald er über die Grenze sei, sei die Schweiz das Problem mit dem Aufenthaltsrecht ja los.
Alternativ schlug er vor, dass die Schweiz ihm 5000 Franken gibt. Dann würde er freiwillig in sein Heimatland zurückkehren.
Ziel der Durchsetzungshaft: Eine Corona-Impfung
Beides kam für das Amt für Migration nicht infrage. Es argumentierte, dass die Rückschaffung einzig und allein daran scheitere, dass der Mann die dritte Impfung ablehne. Die Behörde gehe aber davon aus, dass Marokko die Einreisebestimmungen in absehbarer Zeit lockere. Und dann stehe der Ausschaffung nichts mehr im Wege. Auch ohne Corona-Impfung.
Das Zuger Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation im April und verlängerte die Durchsetzungshaft bis Ende Juni. Eines der Hauptargumente: Der Mann selber habe es in der Hand, wie lange der Freiheitsentzug dauere. Er werde innert kürzester Zeit enden, sobald er sich zur Kooperation entscheide. Sprich: sich impfen lässt.
- Urteil V 2022 32 des Zuger Verwaltungsgerichts
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Roli Greter, 20.06.2022, 08:38 Uhr Total verrückt…
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