Die Gemeinde Cham hat der Partei Parat die Plakatierung zur Verwaltungsgerichtswahl vom 25. September 2022 auf gemeindeeigenem Land verweigert. Zu Unrecht, kommt der Zuger Regierungsrat zum Schluss.
Der Regierungsrat beanstandete laut Mitteilung der Partei, dass in der Gemeinde Cham keine ausreichende Rechtsgrundlage bestand, die Bewilligung von Plakatierung auf öffentlichem Boden zu verweigern. Die Stadt Zug hat eine solche Rechtsgrundlage im Jahr 2018 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts geschaffen.
Die Partei Parat ist jedoch der Meinung, dass darin dem subjektiven Empfinden des Ortsbildes zu viel und dem Grundrecht auf Meinungsäusserung zu wenig Gewicht beigemessen wird. Präsident Stefan Thöni sagt dazu: «Wenn politische Werbung wirkt, stört das immer einige Menschen. Politische Plakatierung, welche das Ortsbild stört, für unzulässig zu erklären, heisst, wirksame politische Meinungsäusserung zu verbieten.»
Laut Thöni wird die Gemeinde Cham die Plakatierung auf öffentlichem Grund neu regeln und in Zukunft mindestens einige Plakate zulassen müssen.
- Medienmitteilung Parat
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Hans Peter Roth, 30.11.2022, 13:48 Uhr Es lohnt sich, die Regeln des Schildbürgertums zu hinterfragen und notfalls auch anzufechten. Bravo Stefan Thöni!
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