Vier Passagiere verletzt

Busunfall in Luzern: Anhängerfahrer verurteilt

Bei dem Busunfall in Luzern sind im April 2021 mehrere Menschen verletzt worden. (Bild: Luzerner Polizei)

In Luzern ist es im April 2021 zu einem Unfall zwischen einem VBL-Bus und einem Auto mit Anhänger gekommen, bei dem vier Buspassagiere und der Chauffeur leicht verletzt wurden. Nun liegt in dieser Sache ein Urteil vor.

Es war kurz nach 12.30 Uhr, als an einem Dienstag im April 2021 der Busunfall passierte. Ein Auto mit angekoppeltem Anhänger fuhr gerade auf der Hauptstrasse in der Stadt Luzern vom Kreisel Kreuzstutz in Richtung Seetalplatz, als sich plötzlich die Seitenklappe des Verkaufsanhängers öffnete.

Ein entgegenkommender Bus versuchte auszuweichen – allerdings vergeblich. Die beiden Fahrzeuge prallten zusammen. Vier Buspassagiere und der Chauffeur wurden beim Unfall leicht verletzt, wie die Luzerner Polizei damals mitteilte. Die anderen rund 25 Passagiere im Bus blieben unverletzt (zentralplus berichtete).

Warum ging die Klappe plötzlich auf?

Der Fahrer hatte damals gegenüber der Luzerner Polizei gegenüber der Polizei ausgesagt, er habe die Seitenklappe seines Anhängers wie immer korrekt verschlossen. Ein Bekannter habe ihm sogar beim Schliessen der Klappe zugeschaut. Dennoch verurteilte die Staatsanwaltschaft ihn wegen des Busunfalls in Luzern per Strafbefehl wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Grund für den Busunfall: Die Klappe dieses Anhängers öffnete sich während der Fahrt plötzlich.
Grund für den Busunfall: Die Klappe dieses Anhängers öffnete sich während der Fahrt plötzlich. (Bild: Luzerner Polizei)

Der Mann wehrte sich vor dem Bezirksgericht gegen den Entscheid. Dort sagte er aus, in der Kurve vor der Unfallstelle sei Asphalt aufgezogen worden, wodurch es einen hohen Absatz auf der Fahrbahn gegeben habe. Es habe einen furchtbaren Schlag gegeben, dadurch müsse die Seitenklappe aufgesprungen sein. Er habe dies aber nicht sofort gemerkt.

Das Bezirksgericht bestätigte allerdings den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Der Luzerner wandte sich deshalb an die nächste Instanz: das Kantonsgericht.

Bedingte Geldstrafe und Busse nach Busunfall in Luzern

Dieses kam nun allerdings zum gleichen Schluss wie das Bezirksgericht. Dies geht aus einem Urteil hervor, das kürzlich öffentlich auflag. Der Anhänger sei erst wenige Wochen vor dem Unfall durch das Strassenverkehrsamt überprüft worden, wobei keine Mängel festgestellt worden seien.

Der Mann habe sich also einer fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln strafbar gemacht, indem er vor der Abfahrt nicht kontrollierte, ob die Seitenklappe korrekt verschlossen war.

Der Mann wird gemäss Urteil mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken bestraft. Diese muss er allerdings nur im Wiederholungsfall innert zwei Jahren bezahlen. Sofort fällig wird eine Busse von 500 Franken. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2M 22 13 des Kantonsgerichts Luzern
  • Medienmitteilung der Luzerner Polizei vom 27. April 2021
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