Erneuerbares Heizen ab 2030

Bundesgericht: Hochdorfer Klimainitiative ist rechtmässig

Die Initanten wollen, dass in Hochdorf ab 2030 keine fossile Heizungen verwendet werden. (Bild: Adobe Stock)

Die Hochdorfer müssen über die Klimainitiative abstimmen – so entscheidet am Dienstag das Bundesgericht. Besagte Initiative widerspräche nicht der Eigentumsgarantie, wie das Kantonsgericht letztes Jahr urteilte.

Das Bundesgericht in Lausanne hat am Dienstag die Ungültigerklärung der Hochdorfer Klimainitiative aufgehoben. In ihrem Urteil argumentieren die Bundesrichterinnen, die Forderungen der Initiative würden nicht gegen die Eigentumsgarantie verstossen. Das Luzerner Kantonsgericht sah das zuletzt anders: Im Mai 2022 argumentierte es, die Initiative sei nicht mit der Besitzstandsgarantie von Eigentümerinnen vereinbar, die erst kürzlich fossile Heizungen eingebaut haben (zentralplus berichtete).

Das Bundesgericht schreibt weiter, die Hochdorfer Klimainitiative setzte lediglich eine Zielvorgabe. Über den Weg, dieses Ziel zu erreichen, schweige sie sich aus. Der Hochdorfer Gemeinderat könne noch bis 2030 eine Kostenlösung finden, die mit der Eigentumsgarantie vereinbar sei, so die Bundesrichter.

Die Klimainitiative «Hochdorf heizt erneuerbar» kam im November 2022 zur Abstimmung (zentralplus berichtete). Sie forderte, dass alle Heizungen in der Gemeinde ab dem Jahr 2030 auf erneuerbare Energien umstellen. Die Hochdorferinnen entschieden sich an der Urne jedoch für den milderen Gegenvorschlag des Gemeinderats, der Ausnahmen vorsieht.

Der Abstimmung vorausgegangen, waren drei weitere Klimainitiativen, welche die Gruppierung «Hofdere hed Energie» rund um Roman Bolliger im Oktober 2019 einreichten. Die Gemeinde Hochdorf hatte die Initiativen Ende März 2020 für ungültig erklärt, die Luzerner Regierung wies eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ab. Daraufhin zogen die Initianten vor das Kantonsgericht, welches die Initiativen ebenfalls für ungültig erklärte (zentralplus berichtete).

Dass die Initianten nun vor dem obersten Schweizer Gericht, Recht erhalten haben, ist bemerkenswert. Auf Twitter tun sie ihre Freude darüber kund. Der Gemeinderat von Hochdorf will sich zu der Entscheidung des Bundesgerichts erst äussern, wenn das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, heisst es auf Anfrage von «SRF».

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1 Kommentar
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 03.05.2023, 17:41 Uhr

    Und wieder einmal muss eine Klage bis zum Bundesgericht weitergezogen werden, da es die Luzerner Behörden und Gerichte noch immer nicht Begreifen wollen. Die Rechtsprechung erfolgt nicht mehr nach der Gnade der Oberen Herren und die Gesetze gelten für Alle .. Wieviele Male muss das Bundesgericht die Luzerner Justiz eigentlich noch zurechtstutzen, bis die das endlich Begreifen. Es ist 2023 und nicht tiefstes Mittelalter ..

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