Bundesgericht lehnt Revision ab

Buchstreit: Jolanda Spiess-Hegglin holt zum Gegenschlag aus

Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch abgewiesen. Damit hat das Buch über die Feier grünes Licht. (Bild: ber)

Jolanda Spiess-Hegglin unterliegt vor Bundesgericht. Bedeutet das grünes Licht für das von der Journalistin Michèle Binswanger geplante Buch über die Zuger Landammannfeier 2014? Die Antwort lautet: Nein.

Die Geschichte über das umstrittenste Buch der Schweiz geht in die nächste Runde: das Bundesgericht lehnt ein Revisionsgesuch der Zuger Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin ab. Das heisst: Es hält an seinem ursprünglichen Entscheid fest, das provisorische Buchverbot aufzuheben (zentralplus berichtete).

Es geht dabei um ein Projekt der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger. Sie will eine Recherche über die Zuger Landammannfeier 2014 publizieren, in der die Sicht des damaligen SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann thematisiert wird (zentralplus berichtete). Dieses könnte nun erscheinen. Allerdings nur theoretisch.

Hinter den Kulissen bereits die nächste Klage eingereicht

Zwar sind nun alle Schweizer Rechtsmittel ausgeschöpft, die Veröffentlichung des Buchs über sogenannte vorsorgliche Massnahmen zu verhindern. Diese bieten vorläufigen Schutz von Persönlichkeitsrechten bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheides.

Aber: Jolanda Spiess-Hegglin hat die Zeit genutzt und bereits zu einem Gegenschlag ausgeholt. Wie sie gegenüber zentralplus bestätigt, hat sie zwischenzeitlich eine sogenannte Unterlassungsklage eingereicht.

Das heisst: «Jolanda Spiess-Hegglin wird Schadenersatz-, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeansprüche gegenüber Michèle Binswanger und/oder einem Verlag geltend machen, sollten persönlichkeits- oder intimsphärenverletzende Aussagen in einem Buch oder einer anderweitigen Publikation veröffentlicht werden», wie deren Anwältin Rena Zulauf in einer Medienmitteilung schreibt. Für Verlage wird das Buch damit zu einem Risikoprojekt (zentralplus berichtete).

Urteil basiert nicht auf einem Versehen

Mit der Ablehnung der Revision hat die Medienanwältin offenbar gerechnet. «Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt», lässt sie verlauten.

Tatsächlich ist ein Revisionsgesuch nur zulässig, wenn das Gericht erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt. Das sei vorliegend aber nicht so gewesen, wie die Bundesrichter in ihrem Entscheid festhalten. Vielmehr habe die Anwältin von Spiess-Hegglin nicht formell korrekt dargelegt, welche nicht wiedergutzumachenden Nachteile ihrer Mandantin im Falle einer Veröffentlichung drohen.

Rena Zulauf bestreitet dies, in ihrer Klage habe sie dies detailliert dargelegt – wenn auch implizit (zentralplus berichtete). Dadurch, dass das Bundesgericht dies anders sieht, muss Jolanda Spiess-Hegglin nun die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen. Und 2000 Franken Parteientschädigung an Michèle Binswanger.

Verwendete Quellen
  • Bundesgerichtsurteil 5F/2022 (nicht online)
  • Medienmitteilung Rena Zulauf
  • Bundesgerichtsurteil 5A_824/2021
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9 Kommentare
  • Profilfoto von Marcel Lingg
    Marcel Lingg, 05.05.2022, 19:07 Uhr

    Man kann sich vorab schon fragen – wer interessiert sich nach 8 Jahre noch für diese Provinzposse. Ein solches Buch könnte wohl ein Ladenhüter werden. Aber nun kurbelt ausgerechnet mit ihrer Gerichtsklage Frau Hegglin die Vermarktung dieses Buches so richtig an! Wie viele Skandälchen waren schon nach wenigen Wochen vergessen, doch mit ihrem Vorgehen, so meine Ansicht, scheint Frau Hegglin proaktiv alles daran zu setzen, dass dieser Abend im 2014 und ihre Person immer wieder medial erwähnt wird.

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 06.05.2022, 19:03 Uhr

      Sie versucht doch nur, ihre Kinder zu schützen.

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  • Profilfoto von smokymale
    smokymale, 05.05.2022, 10:20 Uhr

    So langsam könne diese Dame Rücksicht auf ihr familiäres Umfeld nehmen

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  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 03.05.2022, 22:22 Uhr

    Die Anwältin scheint hoch qualifiziert zu sein. Mit allen Wassern gewaschen, trickreich. Chapeau! Dass sie als „Medienanwältin“ hartnäckig versucht, eine Meinungsäusserung zu unterdrücken und Medien an der Berichterstattung zu hindern, hat einen ganz besonderen hautgout.

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  • Profilfoto von lui casutt
    lui casutt, 03.05.2022, 20:14 Uhr

    Diese Dame hat anscheinend keine Freunde, denn die würden ihr wohl längst zu verstehen geben, wie peinlich sie sich aufführt…

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  • Profilfoto von Zugerbueb
    Zugerbueb, 03.05.2022, 19:32 Uhr

    @Zentralplus: wann merkt auch ihr endlich, dass dieses Thema niemanden mehr interessiert?!?

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    • Profilfoto von Tobias Mueller
      Tobias Mueller, 03.05.2022, 20:55 Uhr

      Deshalb auch Ihr Kommentar, oder?

      Ich bin einverstanden, dass sich das Thema eigentlich schon lange hätte totlaufen sollen. Aber es wird von verschiedenen AkteurInnen bewusst zwangsbeatmet. @Zentralplus wiedergibt lediglich, was auf anderen Kanälen bereits verbreitet wurde; u.a. Spiess-Hegglin’s und Binswanger’s Twitter Accounts. Dass es «niemanden mehr interessiert» ist also falsch.

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  • Profilfoto von B.Grüter
    B.Grüter, 03.05.2022, 17:18 Uhr

    Wie dämlich muss man sein, um nahezu zehn Jahre darauf herum zu reiten. Kann sie sich nicht anders ins Rampenlicht setzen?? Peinlich so etwas.

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 03.05.2022, 18:50 Uhr

      Es gibt eben im Kanton Zug noch Einen, der ihre Version glaubt. Der Mann darf auf keinen Fall aufgeweckt werden.

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