Basler Strafgericht hat entschieden

Binswanger wegen Verleumdung Spiess-Hegglins verurteilt

Michèle Binswanger wurde vom Basler Strafgericht verurteilt. (Bild: Andrea Zahler, Tamedia)

Die Journalistin Michèle Binswanger wurde am Mittwoch vom Basler Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie soll mit einem Tweet die Zugerin Jolanda Spiess-Hegglin verleumdet haben.

Die Journalistin Michèle Binswanger hat am 4. Mai 2020 einen Tweet veröffentlicht. Heute ist er ihr vor dem Basler Strafgericht zum Verhängnis geworden. Das Gericht kam zum Schluss, Binswanger habe die Zugerin Jolanda Spiess-Hegglin mit dem Tweet verleumdet. Binswanger wehrte sich vor Gericht und sagte: «Ich habe ihr nicht unterstellt, dass sie lügt.»

Das Strafmass: Die Journalistin wird zu einer bedingten Geldstrafe von 9'000 Franken und einer Busse von 1'500 Franken verurteilt, wie «Pilatus Today» schreibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fall betrifft Zuger Landammann-Feier

Rund um die Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 bezichtigte Binswanger Jolanda Spiess-Hegglin öffentlich eines unehrenhaften Verhaltens. Sie habe ihr vorgeworfen, wieder und planmässig mit falschen Anschuldigungen strafbare Handlungen zu begehen, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Zuger Staatsanwaltschaft untersucht und widerlegt worden sei, so die Basler Staatsanwaltschaft. Dieser Umstand sei Binswanger bewusst gewesen, heisst es im Strafbefehl.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 26.05.2023, 10:11 Uhr

    Das brennend aktuelle Thema sind doch eigentlich die Chat-Protokolle, die Binswanger auf ihrer Homepage publiziert, und die die extrem schmutzige Kampagne dokumentieren, die „Politikerinnen“ wie Trede und Funiciello und „Journalisten“ wie Voigt und Hollenstein geführt oder gutgeheissen haben, um auf Anregung von Spiess ihre Gegenspielerin mindestens beruflich zu vernichten. Alles belegt. Es herrscht Schweigen im Blätterwalde.
    Weil das alles „Gutmenschen“ (HPR) sind, die gemäss Aussage des „spititus rector der Maskenliebhabergesellschaft“ (danke für die schöne Bezeichnung, Mitforist), der im übrigen bereits juristische Schläge gegen Vertreter anderer Meinungen androht, ja niemals lügen, betrügen und falsche Eide ablegen?

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 25.05.2023, 21:31 Uhr

    Ist das jetzt eigentlich das erste Prozesschen, das Anwältin Rena Zulauf gewonnen hat?

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    • Profilfoto von Hans Peter Roth
      Hans Peter Roth, 26.05.2023, 02:48 Uhr

      Vielleicht gibt es auch bei Ihnen ein «erstes Mal»?

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      • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
        Marie-Françoise Arouet, 26.05.2023, 10:13 Uhr

        Naja, bei Ihnen könnte ja das letzte Mal schon etwas länger vorbei sein. Da schafft auch hartnäckiges Scharwenzeln bei Frau Spiess nicht Remedur.

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    Joseph de Mol, 25.05.2023, 10:08 Uhr

    In der Causa JSH ist das letzte Wort (rechtlich und moralisch) noch lange nicht gesprochen!
    Ich würde gar von einem Pyrrhussieg reden resp. der Lackmus-Test folgt erst….

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 24.05.2023, 18:30 Uhr

    Ich hätte jetzt fast geschworen, Frau Spiess habe planmässig mit falschen Anschuldigungen strafbare Handlungen begangen und so ein unehrenhaftes Verhalten an den Tag gelegt. Jetzt sieht die Sache natürlich anders aus, und weder ich noch die Millionen von Schweizerinnen und Schweizern, die das auch fast geschworen hätten, würden je so etwas schwören.

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    • Profilfoto von Hans Peter Roth
      Hans Peter Roth, 26.05.2023, 02:45 Uhr

      Lügen, betrügen und falsche Eide ablegen gehört zu einer bestimmten Kategorie von PolitikerInnen. Es dürfte sich jedoch kaum um die «Gutmenschen» handeln.

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      • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
        Marie-Françoise Arouet, 28.05.2023, 18:02 Uhr

        Ok, aber Herr Hürlimann sieht wohl einfach besser aus.

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