Urteil des Bundesstrafgerichts

Berufung abgeschmettert: Luzerner Masken-Verweigerer verliert

Hier, in der Bahnhofshalle Luzern, nahm die juristische Odyssee ihren Anfang.

Ein Gitarrenlehrer weigerte sich während der Pandemie im Bahnhof Luzern, eine Maske zu tragen. Das lange juristische Nachspiel scheint vorerst beendet.

Ein Gitarrenlehrer und sein dreijähriger Sohn waren im Februar 2021 im Bahnhof Luzern unterwegs. Als eine uniformierte Patrouille der Transportpolizei den 52-Jährigen darauf hinwies, eine Maske zu tragen oder aber ein Attest zu zeigen, eskalierte die Situation (zentralplus berichtete).

Laut den Beamten schrie der Mann und weigerte sich, den Weisungen Folge zu leisten. Erst als die Luzerner Polizei zur Unterstützung kam, willigte der Mann ein. Und zeigte ein Attest, das ihm im Rahmen des Gitarrenunterrichts von der Maskenpflicht befreite.

Ein jüngst veröffentlichtes Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zeigt jetzt das lange juristische Nachspiel der Aktion, schreibt «CH Media». An dessen Ende der Verweigerer verurteilt wurde.

Gang vor Bundesgericht

Nach Anzeige der Transportpolizei erliess die Bundesanwaltschaft Strafbefehl gegen den Gitarrenlehrer. Der Vorwurf: Hinderung einer Amtshandlung und Missachtung der Covid-19-Verordnung.

Der Mann legte Einsprache ein und argumentierte im Dezember 2021 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, die Covid-19-Verordnung sei unklar. Die Strafkammer des Bundesgerichts sprach den Deutschen vom Vorwurf des Verstosses gegen die Maskenpflicht frei.

Die Argumentation? Sein Attest sei zwar für Gitarrenunterricht gedacht, müsste aber in einer Bahnhofshalle, mit fortbewegenden Menschen, ebenso Anwendung finden. Die Kammer verurteilte ihn entsprechend seinem bescheidenen Einkommen zu zehn Tagessätzen a 40 Franken.

Er legte Berufung ein

Der Maskenverweigerer liess es nicht auf sich beruhen und legte Berufung ein. Er forderte Genugtuung. Doch das Berufungsgericht entschied gegen den vehementen Gitarrenlehrer. Das Attest hätte klar für den Unterricht gegolten und nicht für eine Bahnhofshalle. Denn Passanten könnten sich auf die Gefahr nicht einstellen, anders als Schüler im Unterricht.

Das Berufungsgericht verurteilte den Mann zu einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Die Strafe für die Behinderung einer Amtshandlung wurde verdoppelt, allerdings für eine Probezeit von vier Jahren ausgesetzt. Zusätzlich muss der Gitarrenlehrer 2500 Franken Gerichtsgebühren zahlen.

Ob der Mann vom Luzerner Bahnhof das Urteil der Berufungskammer vom 22. Juni 2022 angefochten hat, ist unklar. Somit kann nicht gesagt werden, ob es rechtskräftig ist.

Verwendete Quellen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 18.01.2023, 10:28 Uhr

    «Doch das Berufungsgericht entschied gegen den vehementen Gitarrenlehrer.»
    Sollte wohl heissen: «renitenten».

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