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Der 25-Jährige, der 2022 einen Bekannten getötet haben soll, muss für 20 Jahre ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn am Mittwoch des Mordes schuldig gesprochen.
Was genau im Juni 2022 in der Wohnung in Luzern passiert ist und wieso ein Mann sterben musste, das bleibt nach wie vor im Dunkeln. Der Beschuldigte, ein 25-jähriger Afghane, der in Frankreich lebte, gestand auch bei der Urteilsverkündigung am Mittwochvormittag die Tat nicht und schwieg zu den Hintergründen eisern.
Mit zunächst starrer Miene und regungslos nahm er das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts entgegen. 20 Jahre Gefängnis heisst dieses. Dies unter Anrechnung des vorzeitigen Strafvollzugs.
Damit sprach ihn das Kriminalgericht des Mordes schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Juni 2022 einen Bekannten, ebenfalls ein Mann aus Afghanistan, in dessen Wohnung mit 25 Stichen getötet hatte (zentralplus berichtete).
25-Jähriger bestreitet Tat nach wie vor energisch
Plötzlich sprudelt es aber aus dem Afghanen hervor. Er sei mit dem Urteil nicht einverstanden. Er sei nicht für den Tod verantwortlich. Das Gericht liess aber nicht mit sich diskutieren.
Mit dem Urteil liegt es zwischen der ersten und der zweiten Forderung der Staatsanwaltschaft. In einem ersten Antrag forderte diese eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren, erhöhte bei der Verhandlung vergangene Woche aber auf lebenslänglich. Dies, weil die Tat grausam und skrupellos gewesen sei.
«Kaltblütig und brutal gehandelt» – Erklärungen seien «Lügen»
Dies sahen die Richter ähnlich. Sie seien sicher, dass der Beschuldigte für den Tod des Mannes verantwortlich sei und dabei heimtückisch, kaltblütig und brutal gehandelt habe. Er habe den Ermordeten von hinten oder im Schlaf angegriffen und anschliessend sogar versucht, die Hände des Toten abzuschneiden.
Deutlich für die Täterschaft spreche, dass sein Blut am Tatort und auf der Leiche gefunden wurde. Eine plausible Erklärung dafür habe der Beschuldigte nicht liefern können. An der Verhandlung sagte er: Das Blut könne ja von jemand anderem stammen, oder es könne auch sein, dass ihm der wahre Täter das Blut im Schlaf abgezapft hat, um es am Tatort zu verteilen und so den Verdacht auf ihn zu lenken. Dies sei Quatsch, so die Richterin mit Verweis auf die DNA-Analysen, die das Blut am Tatort klar dem Beschuldigten zuordneten.
Beschuldigter braust auf, muss aber schweigen
Auch die Erklärung für Verletzungen des Beschuldigten an seiner Hand – er gab an, er habe aus Neugier mit links statt rechts Zwiebeln schneiden wollen und sich dabei geschnitten – sei an den Haaren herbeigezogen.
Es sei klar, dass er gelogen habe, so die Richterin. Während dieser Ausführungen unterbrach der Beschuldigte die Richterin plötzlich, brauste auf und setzte zu einer Rede an. Das Gericht verwies ihn aber in die Schranken und forderte Ruhe im Gerichtsaal.
Unklar ist noch, ob er das Urteil weiterzieht. Es ist noch nicht rechtskräftig.
- Besuch an Urteilseröffnung