Luzern

Bei Rot über Kreuzung: LKW-Fahrer zieht vor Bundesgericht

Die Ampel müsse defekt gewesen sein, glaubte der LKW-Fahrer. (Bild: Adobe Stock)

Ein Lastwagenfahrer erhielt in Luzern eine Busse, weil er bei Rot eine Kreuzung überfahren hatte. Er glaubt aber, die Ampel war kaputt und wehrt sich bis vors Bundesgericht.

Das wollte der Lastwagenfahrer nicht auf sich sitzen lassen: Im Mai 2022 wurde er per Strafbefehl von der Luzerner Staatsanwaltschaft gebüsst, weil er bei Rot eine Kreuzung überfahren hatte. Der Fahrer glaubte aber nicht an ein Fehlverhalten seinerseits, sondern vielmehr, dass die Ampel kaputt war. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Lastwagenfahrer zog die Busse nämlich weiter, zunächst ans Bezirksgericht, das Kantonsgericht und schliesslich an die höchste Instanz.

«Stosse immer wieder auf taube Ohren»

Seine Argumentation: Er habe mehrere Tonnen Gewicht geladen und nach rechts abbiegen müssen. Dabei sei er im Schritttempo gefahren. Während er gefahren sei, habe es keinen Gegenverkehr gegeben. Die Zeit auf der Ampel könne nicht stimmen, sonst hätte es einen Unfall gegeben. Er habe dies bereits mehrfach erklärt, stosse aber immer auf taube Ohren.

Die Gerichte sahen die Sachlage tatsächlich anders. Unter Berücksichtigung der Aussagen des Beschwerdeführers, der Radarfotos, des Fallprotokolls der Lichtsignalanlage, des Messprotokolls des Verkehrsüberwachungsgeräts und des Eichzertifikats zum Schluss kamen sie zum Schluss, dass eine Fehlfunktion des Verkehrsüberwachungsgeräts ausgeschlossen werden könne.

Ampel stand sei über 18 Sekunden auf Rot

Zum Zeitpunkt, als der Lastwagenfahrer über die Kreuzung gefahren sei, habe die Ampel bereits seit 18,46 Sekunden auf Rot gestanden. Seine Aussagen könnten nicht beweisen, dass dies nicht stimmen könne, argumentierte auch das Bundesgericht.

Es weist seine Beschwerde ab und drückt dem Fahrer zu der Busse noch weitere Gerichtskosten in der Höhe von 800 Franken auf.

Verwendete Quellen
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