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Ein Luzerner Rentner hat 2017 eine Bank in Meggen überfallen. Das Kriminalgericht Luzern entschied, dass er nicht ins Gefängnis muss – das Kantonsgericht sieht das jetzt anders.
Der Mann ist heute 84 Jahre alt. Als er im März diesen Jahres vor dem Kantonsgericht stand, wirkte er wie ein netter Grossvater. Sympathisch und leicht gebrechlich (zentralplus berichtete). Die Vorwürfe gegen ihn wiegen aber schwer. Zwei Mal – nämlich 2012 und 2017 – hat er in Meggen eine Bank überfallen (zentralplus berichtete).
Weiter warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Und zwar indem er einen Raubüberfall auf sich selbst inszenierte und fälschlicherweise bei der Polizei anzeigte.
Beim letzten Banküberfall in Meggen war er schon 80 Jahre alt
Das Kriminalgericht hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Allerdings auf Bewährung, so dass der Rentner nicht ins Gefängnis gehen musste. Das Kantonsgericht kommt nun zu einem anderen Schluss als die Vorinstanz: Das Kantonsgericht verurteilt den Luzerner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Ein halbes Jahr davon soll er absitzen, wie aus dem Urteil, das zentralplus nun vorliegt, hervorgeht.
Das Kriminalgericht hatte unter anderem mit dem hohen Alter des Mannes argumentiert. Das Kantonsgericht lässt dies nicht gelten. «Selbst ein relativ hohes Lebensalter begründet nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht grundsätzlich eine besondere Strafempfindlichkeit, die strafmindernd zu berücksichtigen ist», heisst es im Entscheid.
Zwar sei das Risiko in dem Alter erhöht, dass ein Verurteilter im Strafvollzug sterbe und «somit keine Aussicht mehr auf ein Leben in Freiheit» hat. Dies liege aber in der Natur der Sache und sei für sich allein kein aussergewöhnlicher Umstand.
Zwei Monate «Altersrabatt»
Gesundheitliche Probleme seien nur dann ein strafmindernder Faktor, wenn eine Haft besonderes Leid verursacht – wie etwa bei Gehirnverletzungen, Schwerkranken, Taubstummen oder unter Haftpsychose Leidenden. Der 84-Jährige habe zwar ein Herzleiden und sei gesundheitlich angeschlagen. Aber: Das sei er schon zum Tatzeitpunkt gewesen, als er sich 2017 entschied, den Banküberfall in Meggen zu begehen. Anders gesagt: Der Mann wusste um das Risiko, weshalb das Kantonsgericht die Strafe für die Banküberfälle «nur» um zwei Monate reduziert.
Versicherungsbetrug? Das Kantonsgericht hat Zweifel
Freigesprochen wird der Mann vom Vorwurf, einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Zwar hat er sich tatsächlich mehrfach widersprochen bei seinen Aussagen über den angeblichen Raubüberfall.
Das Kantonsgericht schreibt im Urteil: «Dabei darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass zwischen der Befragung des Beschuldigten als Auskunftsperson und seiner ersten Befragung als beschuldigte Person knapp sechs Jahre liegen, womit sich die Abweichungen, auch mit Blick auf das Alter des Beschuldigten, zumindest teilweise mit mangelndem Erinnerungsvermögen erklären lassen.»
Immerhin liege ein Arztbericht über Verletzungen vor, die zu den Aussagen des Mannes passen. Da Zweifel immer zugunsten der Beschuldigten gehen, gibts hier einen Freispruch.
- Kantonsgerichtsurteil 4M 21 78
- Bundesgerichtsurteil 6B_291/2012 (Alter)
- Bundesgerichtsurteil 6B_744/2012 (Gesunheitliche Probleme)
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