Geschmackloser Telefonstreich

58-Jährige löst Terror-Alarm in Zug aus

Wer der Polizei Telefonstreiche spielt, riskiert eine Verurteilung wegen falschem Alarm. (Bild: Symbolbild Luzerner Polizei)

Eine Frau ruft den Notruf der Zuger Polizei an. «Il terroriste», sagt sie mit ängstlicher Stimme. Und eine Adresse. Danach hängt sie auf.

Es ist der erste März dieses Jahres, kurz nach 22 Uhr. An der genannten Adresse befindet sich ein Altersheim. Vermeintlich leichte Opfer. Die Zuger Polizei rückt umgehend mit mehreren Patrouillen aus.

Nach einigen bangen Minuten ist klar, dass es keinen Grund für den Polizeieinsatz gibt. Eine 58-jährige Schweizerin, die im Kanton Zug lebt, hat völlig ohne Grund die Polizei alarmiert. Mal wieder.

Vier Mal falschen Alarm ausgelöst: Frau ist unbelehrbar

Die Frau arbeitet bei einer Sicherheitsfirma als Lotsendienstmitarbeiterin. Sie wusste vor ihrem Notruf nur allzu gut, was sie mit dem Telefonat auslösen würde. Doch sie scherte sich nicht darum.

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat sie in den letzten zwei Jahren schon drei Mal wegen falschen Alarms verurteilt. Jedes Mal gab es eine bedingte Geldstrafe – verbunden mit einer letzten Chance. Jetzt aber fallen die Untersuchungsbehörden nicht mehr auf ihre Versprechen hinein, sich zu bessern.

Jetzt heisst es: Geld her oder ins Gefängnis

«Es ist davon auszugehen, dass sie weitere Straftaten begehen wird, weshalb bedingt ausgesprochene Strafen zu widerrufen sind», heisst es im Strafbefehl. Für die Frau bedeutet das: Die Schonzeit ist vorbei.

«Wer den Notruf missbraucht, riskiert ein Strafverfahren.»

Polizeisprecherin Judith Aklin

Sie muss nicht nur eine Geldstrafe für den Notruf im März 2022 bezahlen – sondern auch für die drei Male zuvor. Summa summarum macht das 70 Tagessätze à 70 Franken. Sprich: 4’900 Franken werden fällig. Wenn sie diese nicht zahlt, muss sie 70 Tage im Gefängnis absitzen.

Mögliche Motive: Geltungsdrang, Langeweile oder Neugierde

Was treibt einen Menschen dazu, wissentlich und willentlich einen Polizeieinsatz auszulösen, für den es keinerlei Veranlassung gibt? Zum Motiv der Frau ist nichts bekannt. Das Problem: Es ist ja nicht von vornherein klar, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. Also müssen die Behörden rasch reagieren. Und gerade bei einem Terror-Alarm kann es entscheidend sein, dass rasch eine grosse Anzahl von Einsatzkräften vor Ort ist.

Dazu gehören je nach Situation auch Sprengstoffexperten. Ein solcher Einsatz ist richtig teuer. Diese Erfahrung mussten erst im Mai die Eltern eines 12-Jährigen machen, der in Murten einen falschen Bombenalarm auslöste (zentralplus berichtete). Die Eltern müssen wegen diesem «Scherz» mit Schadensersatzforderungen von mehreren tausend Franken rechnen.

Sturz von der Treppe: Falscher Alarm als Teil einer Performance

Ein ganz anderes Motiv hatte eine 56-Jährige, die letztes Jahr in Gossau einen Rettungseinsatz provozierte. Sie stürzte sich im November 2021 mit voller Absicht am Bahnhof eine Treppe runter. Sie schrie lauthals um Hilfe und forderte Passanten auf, die Polizei zu rufen – was diese auch taten.

Erst als die Frau auf einer Bahre unterwegs ins Spital war, gab sie sich als Performance-Künstlerin zu erkennen. Ihre Aktion wurde von verschiedenen Medien aufgegriffen, doch das schützte sie nicht vor einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Da diese Frau vorher noch nicht straffällig war, gewährte die Staatsanwaltschaft ihr den bedingten Vollzug, wie «20 Minuten» damals berichtete.

Manche wollen einfach reden

Statistisch gesehen sind falsche Alarme selten – spätestens seit die Anrufnummern zurückverfolgt werden können. In Zug gab es 2020 zwar einen Anstieg. Mit 13 polizeilich registrierten Fällen bewegt sich diese Zahl im Vergleich zu den über 16’000 rechten Notrufen in jenem Jahr aber immer noch im Promille-Bereich.

Falsche Alarme bergen trotzdem die Gefahr einer Gewöhnung. Dadurch werden eventuell berechtigte Alarme nicht mehr ernst genommen. Wie geht die Zuger Polizei mit Menschen um, die regelmässig grundlos anrufen? «Es gibt vereinzelt Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Einsatzleitzentrale über die Hauptnummer und nicht über die Notrufnummern melden, die einfach mit jemandem reden möchten», schreibt dazu Polizeisprecherin Judith Aklin.

Zum Beispiel, weil sie etwas beschäftigt oder sie einsam sind. «Sofern es die Ereignislage zulässt, nehmen sich die Mitarbeitenden dafür auch einige Minuten Zeit. Kommen jedoch Notrufe rein, haben diese klar Priorität», so Aklin. Klar ist: «Wer den Notruf missbraucht, riskiert ein Strafverfahren.»

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2022 525
  • Art. 128 bis im Schweizerischen Strafgesetzbuch
  • Artikel: «Ein teurer Alarm» bei Frapp
  • Artikel: «Frau purzelt zwei Mal Treppe herunter für Performance» bei «20 Minuten»
  • Mailaustausch mit Judith Aklin
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Mike
    Mike, 20.09.2022, 07:05 Uhr

    wie ich immer sage, die Menschheit ist komplett am verblöden…

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Doktor Schiwago
    Doktor Schiwago, 19.09.2022, 14:58 Uhr

    Ich plädiere bei allem immer für eine 2. Chance, aber grad 4 Chancen wie in diesem Fall? Nein, da sollte man vielleicht irgendwann überlegen, solch unbelehrbaren Fälle mit einer Zwangsmedikation zu behandeln. Alles andere bringt offenbar nichts!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon