Mehrfach das Nachbarskind sexuell belästigt

29-jähriger Pädophiler zeigt sich in Luzern selbst an

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein 29-Jähriger hat sich 2020 bei der Luzerner Polizei gemeldet. Er zeigte sich selbst an, weil er ein 7-jähriges Nachbarskind sexuell belästigt hatte. Nun hat das Kriminalgericht Luzern ein Urteil gefällt.

Solche Urteile durchzulesen fällt einem schwer. Der Täter beschreibt vor dem Kriminalgericht Luzern detailgenau, wie er versuchte, sich einem siebenjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft zu nähern. Er gibt einen Einblick in seine Gefühlswelt, die uns schaudern lässt. Wir ersparen dir die Details.

Mädchen sollte ihr «Bisi» zeigen

Passiert ist es erstmals im Jahr 2019. Der Schweizer näherte sich dem 7-jährigen Mädchen der Nachbarn. Er umarmte das Mädchen und machte ihr Komplimente. Mehr ist laut dem Täter nicht passiert.

Nach der Fasnacht im Jahr 2020 hat er das Mädchen zufällig im Quartier getroffen und sie zu sich nach Hause eingeladen. «Er hat sie wieder umarmt, um zu erkennen, wie weit er mit ihr gehen kann», steht im Urteil. Er bot dem Mädchen sein Mobiltelefon zum Gamen an, wenn sie sich für ihn nackt ausziehe und ihr «Bisi» zeige.

Das Mädchen weigerte sich. Auch nachdem der Mann sie wiederholt gebeten habe. Der Täter habe dann dieses Nein des Mädchens akzeptiert.

Bei weiteren Treffen ging der Täter noch weiter

Auch an Ostern und Auffahrt 2020 kam es zu Treffen zwischen dem Mädchen und dem heute 29-Jährigen. Er habe laut eigenen Aussagen mit dem Mädchen gekuschelt und es über den Kleidern an den Brüsten bis zu den Oberschenkeln und im Genitalbereich gestreichelt.

Er brachte das Mädchen dazu, sich auf seinen Schoss zu setzen. Dabei hat er sie unsittlich berührt. Das Mädchen fühlte sich dabei unwohl und ging weg. «Aufgrund ihrer Abneigung ihm gegenüber hat er von ihr abgelassen», steht im Urteil.

Als das Mädchen das Handy des Täters in die Hand nahm, entdeckte sie auf dem Handy kinderpornografisches Material. Der Täter liess das Kind bewusst die Bilder einige Zeit lang anschauen, bevor er ihr das Handy wieder wegnahm.

Täter meldet sich selbst bei der Polizei

Dem Mann war bewusst, dass seine Handlungen nicht rechtens waren. So hat er sich selbst im Juni 2020 bei der Polizei gemeldet. Beim Posten im Bahnhof Luzern hat die Polizei ihn daraufhin verhaftet.

Die Polizei stellte danach die Computer und das Handy des Täters sicher. Im Zeitraum von September 2017 bis Mai 2020 hatte er 13 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt auf seinen Computern gespeichert. Diese Anzahl ist dann im Zeitraum von Januar 2018 bis Juni 2020 explodiert. Die Polizei fand 542 Bilder. Auch hatte der Mann 6 Videos mit zoophilem Inhalt gespeichert – also Inhalte mit sexuellen Handlungen an und mit Tieren.

Er darf nie mehr mit Kindern zusammenarbeiten

Das Kriminalgericht Luzern hat sein Urteil gefällt: Der Mann wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Auch muss er sich in eine Therapie begeben. Der eine Tag, den er in Haft war, wird ihm angerechnet. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Der Mann darf sein Leben lang nie mehr mit Kindern zusammenarbeiten. Es wird «ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit angeordnet, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.»

Der Mann muss eine Genugtuung von 1'500 Franken bezahlen zusätzlich Verfahrenskosten.

Wie im Urteil steht, sieht der junge Mann ein, dass er professionelle Hilfe benötigt. Und er sei bereit, an sich zu arbeiten.

Verwendete Quellen
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