Cham: Fünf Autos beschädigt – zwei Frauen verletzt

Junglenkerin verursacht heftige Kollision auf der Autobahn A4

Der Unfall auf der A4 bei Cham am Montagabend.

(Bild: zvg / Zuger Polizei)

Am Montagabend verlor eine 18-jährige Junglenkerin auf der Autobahneinfahrt Cham die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Der Unfall forderte zwei Leichtverletzte und verursachte einen Sachschaden von rund 30’000 Franken. Ein vorbeifahrender Gaffer konnte sich nicht zurückhalten – und muss nun mit Konsequenzen rechnen.

Eine Junglenkerin ist auf der Autobahn A4 ins Schleudern geraten und hat eine heftige Kollision ausgelöst, wie die Zuger Polizei mitteilt. Gesamthaft waren fünf Fahrzeuge in den Unfall verwickelt.

Der Unfall ereignete sich am Montagabend kurz nach 19:00 Uhr, auf der Autobahn A4 in Fahrtrichtung Zürich. Eine 18-jährige Junglenkerin verlor bei der Einfahrt Cham die Kontrolle über ihr Fahrzeug, schleuderte über die Normallspur und prallte in das Auto einer 27-jährigen Frau.

Ein nachfolgender Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr ebenfalls in das Fahrzeug der korrekt fahrenden Frau. Durch den Aufprall wurde die Mittelleitplanke auf die Gegenfahrbahn verschoben. Zwei Fahrzeuge, die in Fahrtrichtung Luzern unterwegs waren, wurden dadurch ebenfalls beschädigt.

Einfahrt während zwei Stunden gesperrt

Beim Unfall wurden zwei Frauen leicht verletzt. Der Rettungsdienst Zug betreute die 27- und 66-Jährige und brachte sie ins Spital. Die Unfallverursacherin und die weiteren involvierten Personen blieben unverletzt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen und der Mittelplanke beträgt rund 30`000 Franken.

Während der Bergung und der Unfallaufnahme musste die Autobahn A4 zwischen der Aus- und Einfahrt Cham in Fahrtrichtung Zürich für zwei Stunden gesperrt werden. Der Verkehr wurde via dem Kreisverkehr Lindencham wieder auf die Autobahn geführt. Im Einsatz standen Mitarbeitende des Rettungsdienstes Zug, eines privaten Abschleppunternehmens, der Zentras und der Zuger Polizei.

Polizei büsst Gaffer

Anlässlich des Unfalls hat die Zuger Polizei einen Fahrzeuglenker angehalten, der am Unfallort vorbeifuhr und während der Fahrt Bildaufnahmen machte. Er wird zur Anzeige gebracht und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Wer während der Fahrt Videos oder Fotos macht, gefährdet oder behindert wegen fehlender Aufmerksamkeit andere Verkehrsteilnehmende und Einsatzkräfte. Zudem kann es zu Staus kommen, wenn Fahrzeuglenkende das Tempo reduzieren, um solche Aufnahmen zu tätigen.

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