Fenster mit Axt eingeschlagen

Jugendliche demolierten den Tennisclub Baar

Der Tennisclub Baar wurde im Januar 2021 zum Opfer jugendlicher Vandalen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Sie hatten genug vom Coronahausarrest: Sechs Jugendliche sind im Januar 2021 ins Clubhaus des Tennisclubs Baar eingedrungen und haben dort gewütet. Jetzt setzt es saftige Geldstrafen – unter anderem verstiessen sie gegen die Covid-Verordnung.

Der vergangene Winter war für Jugendliche eine trostlose Zeit. Die Beizen hatten zu, die Jugendtreffs auch. Es gab keine Konzerte und die Clubs waren geschlossen. Was also tun? Sechs junge Männer – die meisten aus Basel oder Zürich – entschlossen sich Ende Januar zu einem Ausflug nach Baar. Mit bösen Folgen.

An jenem Freitag im Januar trafen sich drei von ihnen zunächst beim Pfadiheim. Sie tranken Alkohol und kifften, bis sie weggeschickt wurden. Sie zogen dann weiter zum Clubhaus des Tennisclubs Baar. Dort hörten sie Musik, tranken und rauchten weiter. Es kamen immer mehr Kollegen hinzu, bis man schliesslich zu sechst war. Erlaubt waren zu diesem Zeitpunkt Treffen mit maximal fünf Personen.

Eine unverschlossene Tür – und plötzlich gibt's kein Halten mehr

Irgendwann nach 22 Uhr machten die Jungs eine Entdeckung. Die Garderobentür war unverschlossen. Sofort begannen die Jugendlichen, die Schränke zu räumen. Sie warfen die Habseligkeiten der Tennisspieler in eine Feuerschale. Dann schnappten sie sich eine Sprühdose und setzten alles in Brand.

Eine Kamera, die an der Decke hing, wurde abgerissen und landete ebenfalls im Feuer. Als einer der Jungs dann auch noch einen Kanister in die Flammen warf, hatte ein anderer die Geistesgegenwart, den Brand mit dem Feuerlöscher zu ersticken, bevor noch Schlimmeres passiert wäre.

Nun aber war die Zerstörungswut entfacht. Die Schüler und Lehrlinge kletterten auf das Dach des Clubhauses, nahmen die Klappstühle aus der Garderobe nach oben und setzten ihr Gelage dort fort. Die verbrannten Gegenstände warfen sie aufs Dach, die Entlüftungsrohre füllten sie mit Steinen und machten sie kaputt. Im Verlauf der Nacht schlugen sie dann auch noch mehrere Dachfenster mit einer Axt und mit den Füssen ein.

Strafmass fällt unterschiedlich aus

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt nun diejenigen der Gruppe, die schon volljährig sind, mittels eines Strafbefehls. Und zwar wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, einem Verstoss gegen die Covid-Verordnung sowie teilweise wegen Betäubungsmittelgebrauch.

Die vier Achtzehnjährigen werden allesamt zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Zahl der angeordneten Tagessätze liegt zwischen 15 und 45 à je 30 Franken. Warum das Strafmass so unterschiedlich ausfällt, wird in den Strafbefehlen nicht begründet. Die Summen zwischen 450 und 1350 Franken werden im Wiederholungsfall innert zwei Jahren fällig.

Sofort bezahlt werden müssen jeweils zwei Bussen – eine sogenannte Verbindungsbusse und eine Übertretungsbusse. Auch hier fallen die Beträge unterschiedlich aus, ohne dass dies im Strafbefehl begründet würde. Insgesamt kostet der Abend die jungen Männer inklusive der Gebühren und Auslagen jeweils zwischen 600 und 1400 Franken. Zusätzlich dürften noch Schadensersatzforderungen des Tennisclubs auf sie zukommen.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz darüber zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei dazu verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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