Wegen Berichterstattung zu «Gundula»-Besetzung

Journalistin verurteilt – zentralplus benötigt Ihre Unterstützung

Unsere Journalistin Jana Avanzini freut sich über die Unterstützung der zentralplus-Leserinnen und -Leser

 

(Bild: Montage Nadia El Kinani)

Eine Journalistin von zentralplus erhielt im April einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs. Ihr Vergehen: Sie wollte sich selbst ein Bild von der «Gundula»-Besetzung in Luzern machen. Wir halten das Urteil auch aus medienpolitischer Sicht für falsch und ziehen es weiter. Dazu benötigen wir die finanzielle Hilfe unserer Leserinnen und Leser.

Die zentralplus-Journalistin Jana Avanzini wurde Ende April von der Luzerner Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl bedacht (zentralplus berichtete). Sie wurde für ihre ausführliche Reportage über die Besetzung der «Gundula»-Villa an der Obergrundstrasse 99 wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Jana Avanzini selbst glaubte von einer mutmasslichen Einwilligung der Bodum AG für das Betreten der besetzten Liegenschaft ausgehen zu können. Dies, nachdem sich Grundstücksbesitzer Jørgen Bodum selbst an die Medien gewandt und die entsprechende Berichterstattung faktisch toleriert hatte.

Maulkorb für die Medien

Im Nachgang jedoch verlangte der dänische Multimillionär, dass mit Nachdruck und Härte gegen Besetzer vorgegangen wird. Dies umfasst auch Journalisten, die über die Besetzung berichten. Am liebsten wäre es Bodum, seine Gebäude in Luzern würden ganz aus den Medien verschwinden.

Bodum-Anwalt Reto Marbacher spricht den Medien die Legitimation für die Berichterstattung ab und verlangt, dass diese ebenso wie die Hausbesetzer bestraft werden. Die Medien hätten von der illegalen Hausbesetzung gewusst und es gebe kein öffentliches Interesse, für eine Berichterstattung das Grundstück zu betreten. Dies schreibt er in einem uns vorliegenden Brief an die Staatsanwaltschaft. «Bezeichnend für das vorhandene Unrechtsbewusstsein ist, dass die Medienleute teilweise ebenfalls die Aussage verweigert haben.» Als ob eine Aussageverweigerung nicht das gute Recht jedes Beschuldigten wäre, dessen Inanspruchnahme nicht gegen ihn verwendet werden darf.

Vorverurteilung für die Beanspruchung seiner Grundrechte und eine willkürliche Auslegung des öffentlichen Interesses: Dies mag für eine klagende Partei gerade noch angehen. Dass die Staatsanwaltschaft aber das öffentliche Interesse im Strafbefehl nicht berücksichtigt hat und somit die krude Argumentation des Bodum-Anwaltes übernahm, lässt aufhorchen.

Laut Strafbefehl muss Jana Avanzini eine bedingte Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Verbindungsbusse von 100 Franken zahlen. Weiter fallen amtliche Kosten von knapp 300 Franken an, die Anwaltskostenentschädigung für die Privatklägerschaft beträgt 250 Franken. Total ergeben sich dadurch Kosten von circa 650 Franken. 

Interessen des Eigentümers höher gewichtet als jene der Öffentlichkeit

Obwohl das Strafmass verhältnismässig gering ausfällt, hindert uns dies nicht daran, das Urteil anzufechten. Das Urteil stellt für zentralplus keine hinreichende Abwägung der verschiedenen Interessen dar. Offenbar gewichtet die Staatsanwaltschaft die Interessen eines Eigentümers höher als jene der Öffentlichkeit auf eine offene und unvoreingenommene Information.

Das Resultat dieser Einschüchterungspraxis liess sich bei der zweiten Besetzung an der Obergrundstrasse absehen: An die laufenden Strafverfahren erinnert, traute sich kein Journalist mehr ins Gebäude. Sämtliche Medien verwendeten von den Besetzern zugestellte Bilder und Informationen, die genauso gut manipuliert sein könnten. Dies führt dazu, dass Medien ihre von der Demokratie gewollte Funktion als vierte Gewalt nicht oder nur mehr eingeschränkt wahrnehmen können. Für Journalisten entsteht zudem eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Helfen Sie uns!

Dass wir den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterziehen, sind wir nicht nur Jana Avanzini selbst, sondern auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, schuldig. Helfen Sie uns dabei! Wir haben unserer Journalistin mit Katrin Humbel eine erfahrene Anwältin zur Seite gestellt, die ihrerseits auf einen Teil des Honorars verzichtet. Helfen auch Sie uns und stärken Sie uns in dieser Sache den Rücken. Unterhalb des Artikels haben Sie die Möglichkeit, uns mit einer Spende zu unterstützen. Alternativ können Sie uns Beträge von 1.– bis 100.– Franken auch per SMS zukommen lassen. Senden Sie dazu einfach eine SMS mit dem Text zentralplus und einem beliebigen Betrag, also beispielsweise zentralplus 10 an die Kurznummer 488.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von casi
    casi, 29.05.2017, 10:14 Uhr

    Wenn Bodum so vehement verhindern will dass man sein Grundstück nicht betreten darf, dann sollten wir halt einfach auch seine anderen Grundstücke nicht mehr betreten. Folgen wir doch seinem Wunsch und meiden all die Bodum Shops verteilt in der Schweiz und betreten diese auch nicht mehr…

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