Multimillionär Kandidat für goldenen Bremsklotz

Jørgen Bodum für Schmähpreis nominiert

Gundula Obergrundstrasse

(Bild: jav)

Der dänische Multimillionär Jørgen Bodum könnte bald noch reicher sein. Und zwar um den Goldenen Bremsklotz. Mit diesem Schmähpreis werden Menschen und Institutionen «ausgezeichnet», welche die Pressefreiheit missachten.

Jedes Jahr wählt der Vorstand des Recherche-Netzwerks Investigativ.ch drei Kandidaten für den Goldenen Bremsklotz aus. Mit dem Titel wird diejenige Person oder Institution «geehrt», welche als grösste Informationsverhinderin des Jahres aufgetreten ist.

Für den Goldenen Bremsklotz 2019 ist unter anderem der in Luzern wohnhafte Mulitimillionär Jørgen Bodum nominiert. Grund dafür ist ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs gegen die damalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini. Dies im Rahmen der Hausbesetzung der «Villa Gundula» an der Obergrundstrasse 99 (zentralplus berichtete).

Es war dies der Startpunkt eines juristischen Seilziehens. zentralplus hatte den gegen Avanzini ausgestellten Strafbefehl angefochten, das Verfahren wurde von der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt. Der dänische Eigentümer der Liegenschaft Jørgen Bodum zog diesen Entscheid als Privatkläger ans Kantonsgericht weiter. Inzwischen ist der Fall vor dem Bezirksgericht.

Bodum würde bei der Verleihung fehlen

Grund genug für Investigativ.ch, Bodum zu nominieren. «Der Fall steht für die Unsitte, Journalisten bei der Berufsausübung mit Rechtsmitteln zu behindern und die Medienfreiheit einschränken zu wollen», so die Begründung.

Der Luzerner Rechtsanwalt von Bodum hat gegenüber Investigativ.ch wie folgt Stellung genommen: «Die Bodum Invest AG weist darauf hin, dass alle Bürger unabhängig vom Beruf sich an das Gesetz zu halten haben. […] Bei dieser aktuellen Ausgangslage Herrn Bodum persönlich einen Schmähpreis verleihen zu wollen, erscheint etwas ‹vorpreschend›. Sollte der Verein Investigativ.ch Herrn Bodum den Schmähpreis verleihen, nimmt er dies zur Kenntnis. An einer Teilnahme an der Verleihung und/oder einer weitergehenden Stellungnahme besteht kein Interesse.

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