Journalistin Michèle Binswanger verurteilt

Staatsanwaltschaft gibt Jolanda Spiess-Hegglin recht

Jolanda Spiess-Hegglin hat bei der Staatsanwaltschaft Basel erfolgreich Anzeige gegen eine «Tagesanzeiger»-Journalistin erhoben. (Bild: ber)

Die Auseinandersetzung zwischen der Zugerin Jolanda Spiess-Hegglin und der Journalistin Michèle Binswanger geht in eine weitere Runde. Die Staatsanwaltschaft Basel hat eine Anklage von Spiess-Hegglin gutgeheissen. Binswanger wurde wegen Verleumdung verurteilt.

Ursprung der Anklage von Spiess-Hegglin war ein Tweet von Binswanger, in dem die Journalistin Spiess-Hegglin beschuldigte, einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu beschuldigen. Spiess-Hegglin erstattete in Binswangers Wohnkanton Basel eine Strafanzeige gegen die Journalistin. Der Tweet Binswangers geht auf die Vorfälle rund um die Zuger Landammannfeier vor mehr als sechs Jahren zurück.

Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts der Schändung gegen einen ehemaligen Zuger SVP-Kantonsrat ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Die Journalistin hatte vor, ein Buch über die Vorfälle zu schreiben, das Kantongsgericht Zug hatte dies jedoch verboten (zentralplus berichtete).

Wie die Zeitungen von CH Media nun berichten, hat die Basler Staatsanwaltschaft die Anklage Spiess-Hegglins gutgeheissen. Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrem Strafbefehl zum Schluss, Binswanger habe mit ihrem Tweet «wider besseren Wissens» die Unwahrheit verbreitet. Der Journalistin sei nämlich bekannt gewesen, dass Spiess-Hegglin den Kantonsrat nicht falsch beschuldigt habe.

Die «Tagesanzeiger»-Journalistin Binswanger wurde von der Staatsanwaltschaft Basel wegen Verleumdung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken und 1500 Franken Busse verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtkräftig und kann von Binswanger angefochten werden.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Roland Schygulla
    Roland Schygulla, 21.07.2021, 16:43 Uhr

    Hoffentlich zieht MB das Urteil weiter. Was die Journalistin der Spiess in besagtem Tweet vorwirft, ist nachweisbar. Da muss man nur bei Facebook und Twitter ein wenig graben gehen…

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    • Profilfoto von Pierre de Senarclens
      Pierre de Senarclens, 21.07.2021, 19:56 Uhr

      FB und Twitter als zuverlässige Quellen anzugeben disqualifiziert Sie schon von vorneweg. Es gibt tatsächlich diverse journalistisch seriös recherchierte Berichte, welche genau das Gegenteil sagen.

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    • Profilfoto von Familie Fasel
      Familie Fasel, 22.07.2021, 07:50 Uhr

      «Was die Journalistin der Spiess … vorwirft, ist nachweisbar» – da hätte das Basler Gericht wohl zuerst bei Ihnen nachfragen müssen, bevor die studierten und erfahrenen Richter ihr Urteil gefällt haben …

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    • Profilfoto von Joan
      Joan, 22.07.2021, 09:19 Uhr

      @Fasel. 1. Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht. 2. Richter sind darüber hinaus nicht zwangsläufig erfahren oder qualifiziert. Ein abgeschlossenes Jus-Studium ist das einzige Erfordernis. Das haben viele. 3. Die Staatsanweltschaft hat Frau Binswanger – am Gericht vorbei – eine Offerte gemacht, bzw. ihr das Messer an den Hals gesetzt. Rechtsstaatlich bedenklich.

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    • Profilfoto von Joan
      Joan, 22.07.2021, 11:09 Uhr

      Was ich geschrieben habe, gibt’s im Übrigen in jedem Staatskundeunterricht zu hören. Bitte nachsitzen.

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