Luzerner Regierungsrat muss Antworten liefern

Jetzt wird Marcel Schwerzmann zum Korruptionsfall befragt

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann präsentiert diesen Mittwoch das Budget fürs kommende Jahr.

(Bild: les)

Der ehemalige Informatikchef des Kantons Luzern soll Bestechungsgeld angenommen haben. Der Beschuldigte bestreitet seine Schuld. Eine besondere Rolle im Prozess nimmt Regierungsrat Marcel Schwerzmann ein, der als Zeuge aussagen muss.

Dass ein amtierender Regierungsrat in einer öffentlichen Verhandlung als Zeuge aussagen muss, kommt nicht alle Tage vor. Genau das geschieht diesen Donnerstag. Vor dem Luzerner Kantonsgericht steht der ehemalige Informatikchef des Kantons Luzern. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich 2010 und 2011 bestechen liess, indem er Provisionen von Firmen kassierte, die Aufträge des Kantons erhielten.

Das Kriminalgericht hat den Mann 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 10’800 Franken verurteilt. Dem Staat soll er eine Deliktsumme von rund 227’000 Franken zurückzahlen und für knapp 30’000 Franken Verfahrenskosten aufkommen. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde der Ex-Kaderangestellte hingegen freigesprochen. Gegen das Urteil hat er Beschwerde eingereicht (zentralplus berichtete).

Deshalb kommt es nun zur zweitinstanzlichen Verhandlung am Kantonsgericht. Der erste Verhandlungstag im Dezember 2018 wurde innert kürzester Zeit abgebrochen, weil die Verteidigung mehr Zeit verlangte, um Akteneinsicht zu nehmen (zentralplus berichtete). Im Mai nun hat das Kantonsgericht entschieden, dass Regierungsrat Marcel Schwerzmann als Zeuge vorgeladen wird (zentralplus berichtete). Als Finanzdirektor war er der politische Verantwortliche für die Dienststelle Informatik (DIIN) und damit der oberste Vorgesetzte des Beschuldigten.

Die wichtigsten Fragen zur Rolle des Regierungsrates vor Prozessbeginn.

Wieso wird Schwerzmann vorgeladen?

Die Verteidigung des Beschuldigten hat dies schon mehrfach gefordert. Denn sie argumentiert, dass sie ihm wichtige Fragen bisher nicht habe stellen können. Sie erhofft sich von der Befragung entsprechend neue Erkenntnisse, die den ehemaligen IT-Chef entlasten.

Hat Schwerzmann nicht bereits ausgesagt?

Doch, Regierungsrat Marcel Schwerzmann ist bereits 2014 befragt worden. Vor Gericht aussagen musste er bislang aber nicht. In der Einvernahme vor fünf Jahren hielt er fest, dass er den Beschuldigten nicht privat kenne und dessen Verträge mit privaten Firmen im Rahmen seiner Wahl zum Dienststellenleiter nicht zur Sprache kamen. Die Verteidigung stellt dies in Frage und kritisiert die Untersuchung.

Dass die Vorladung von Schwerzmann als Rüge der Strafuntersuchungsbehörden zu verstehen ist, verneint Gerichtssprecher Christian Renggli jedoch. «Das ist keine wertende Entscheidung», erklärt er. «Im Strafrecht gilt grundsätzlich das Unmittelbarkeitsprinzip. Das heisst, die Richter müssen sich von den wesentlichen Beweisen selber ein Bild machen können.» Wenn das Gericht der Meinung ist, es sei für die Wahrheitsfindung wichtig, könne es eine erneute Zeugenbefragung im Gerichtssaal verfügen – wie das im vorliegenden Fall geschehen ist. Das komme hin und wieder vor, sagt Renggli. So wurde etwa im Fall Malters kürzlich auch der Chef der Interventionseinheit vor dem Kantonsgericht nochmals als Zeuge befragt.

Welche Rolle werden Schwerzmanns Aussagen spielen?

Dass Geld von privaten Firmen geflossen ist, hat der Beschuldigte nie bestritten. Im Zentrum steht daher die Frage, ob er sich dadurch im strafrechtlichen Sinne schuldig gemacht hat. Relevant ist diesbezüglich, ob die Vorgesetzten – darunter Marcel Schwerzmann – von den sogenannten «Provisions- und Tippgeberverträgen» des Ex-IT-Chefs wussten. Die Staatsanwaltschaft vertritt den Standpunkt, dass der heute 51-Jährige diese Verträge vor seinem Arbeitgeber verheimlichte.

Für Verteidiger Simon Planzer ist die Befragung von Schwerzmann ein zentraler Punkt, wie er kürzlich sagte: «Hatte Schwerzmann als direkter Vorgesetzter des angeklagten Chefbeamten nämlich von dessen Kommissionsverträgen aus der Zeit vor seiner Anstellung gewusst, und diese gebilligt, wäre die Anklage kaum mehr haltbar.»

Welche Fragen werden Schwerzmann gestellt?

Das wird sich an der Verhandlung zeigen. Im Vorfeld wollten sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidiger in die Karten blicken lassen.

Kann es für Schwerzmann brenzlig werden?

Klar ist: seine Befragung wird mit Spannung erwartet. Nicht nur vonseiten der Verteidigung. «Das Interesse am Fall ist vorhanden und durch den prominenten Zeugen wohl noch gestiegen», sagt Gerichtssprecher Christian Renggli.

Strafrechtlich zu befürchten hat Schwerzmann kaum etwas. Der Regierungsrat ist explizit in der Funktion als Zeuge vorgeladen. «Besteht auch nur ein geringer Verdacht gegen eine Person, wird sie bereits in der Untersuchung nicht als Zeuge, sondern als Auskunftsperson einvernommen. Ansonsten gibt es möglicherweise Probleme mit der Verwertbarkeit der Aussagen», so Renggli.

Anders sieht es mit politischen Konsequenzen aus: Sollte im Zuge des Verfahrens auskommen, dass Schwerzmann sich Fehler leistete oder sich mangelnde Sorgfalt vorwerfen lassen muss, könnte er medial unter Druck geraten. Als Parteiloser riskiert er zwar nicht, dass ihm seine Partei das Vertrauen entzieht, ein Reputationsschaden wäre aber nicht auszuschliessen.

Hat der Regierungsrat das Recht zu schweigen?

Grundsätzlich gilt für Zeugen die Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Die Aussage zu verweigern, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn eine Ärztin oder ein Anwalt an das Berufsgeheimnis gebunden ist oder wenn der Zeuge sich selber oder seine engsten Familienangehörigen mit seinen Äusserungen strafrechtlich belasten würde.

«Wenn einer dieser Gründe vorliegt, muss der Zeuge dies geltend machen, idealerweise bereits im Vorfeld», erklärt Renggli. «Anschliessend muss das Gericht beurteilen, ob dies mutmasslich vorliegt.» Falls dies nicht der Fall sein sollte und der Betroffene trotzdem die Aussage verweigert, könne er mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Im schlimmsten Fall droht gar ein Strafverfahren wegen «Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung».

Marcel Schwerzmann wollte sich auf Anfrage nicht zur Verhandlung äussern.

Hinweis: zentralplus wird aktuell über die Verhandlung berichten.

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