Namensstreit um Emmuetenstrasse: nächste Runde

Jetzt soll die Zuger Regierung den Walchwiler Gemeinderat zurückpfeifen

Stein des Anstosses: Nordzufahrt in Walchwil.

(Bild: mam)

Der Regierungsrat des Kantons Zug soll verhindern, dass an der nächsten Gemeindeversammlung in Walchwil über die Benennung der neuen Nordzufahrt abgestimmt wird. Das verlangen die Anwälte der Bewohner des Wohnquartiers Hörndlirain in einer Aufsichtsbeschwerde.

Nun geht der Walchwiler Namensstreit schon in die nächste Runde: Die Anwälte der Hörndlirainer wollen vom Zuger Regierungsrat, dass er erstens den Gemeinderat anweist, die Abstimmung abzutraktandieren. Zweitens soll er dem Walchwiler Gemeinderat vorsorglich verbieten, die Strassenbenennung an der Gemeindeversammlung zu behandeln. Und drittens soll Walchwil die Kosten für die ganze Sache übernehmen.

Aber von vorne: Die im Bau befindliche Nordzufahrt soll «Emmuetenstrasse» genannt werden (zentralplus berichtete). Dagegen setzen sich verschiedene Betroffene zur Wehr. Sie wohnen am bestehenden Strassenstück, das gegenwärtig verlängert wird und das umgetauft würde. Die Leute vom Hörndlirain möchten «Hörndlistrasse» als neue Adresse. «Emmuetenstrasse» sei nicht alltagstauglich, da nur schwer schreib- und lesbar. Das Verwaltungsgericht hatte den Beschwerdeführern recht gegeben. Der Gemeinderat wurde zum Nachbessern verdonnert.

Gemeinderat lässt Einsprecher ins Leere laufen

Deswegen hat er an der Gemeindeversammlung vom 30. November eine Abstimmung angesetzt, bei der die Walchwiler über den Namen «Emmuetenstrasse» abstimmen können. Als Alternative steht allerdings nicht «Hörndlistrasse» zur Auswahl, sondern «Oberdorfstrasse».

Das wollen die Anwohner nun verhindern – indem sie das ganze Geschäft aus der Gemeindeversammlung kippen wollen. Die Begründung der Anwälte: Das Verwaltungsgericht und der Regierungsrat hätten den Gemeinderat angewiesen, sich mit den von ihnen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Argumenten nochmals auseinanderzusetzen. Das habe er bislang versäumt. «Nach unserer Meinung darf die im Gemeindegesetz vorgesehene Konsultativabstimmung nicht für derartige plebiszitäre Abstimmungen missbraucht werden», teilen sie in einem Communiqué mit. Das Vorgehen des Gemeinderats verletze materielles Recht und wesentliche Verfahrensgrundsätze.

Ja wie denn sonst?

Gemeindepräsident Tobias Hürlimann fällt aus allen Wolken: «Wir wurden angewiesen, die Akzeptanz des Strassennamens abzuklären. Wie sollen wir das tun, wenn nicht in einer Abstimmung?» Ansonsten gelte es nun, den Entscheid der Regierung abzuwarten. Es handle sich jedoch keineswegs um eine Konsultativabstimmung, sondern um ein ordentlich traktandiertes Geschäft.

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