Sparmassnahmen treffen auch Zuger Regierungsrat

Jährlich 290’000 Franken weniger Lohn für die Zuger Regierung

Der Zuger Regierungsrat soll bald weniger verdienen.

(Bild: Montage zentralplus)

Die Sparmassnahmen des Kantons Zug sollen schon bald auch die Regierung betreffen. Zumindest wenn es nach der Staatswirtschaftskommission gehen soll. Sie sieht Sparpotenzial in der Höhe von mindestens 290’000 Franken jährlich.

Es wurde immer wieder gefordert: In Zeiten des Sparens müsse auch der Regierungsrat zur Kasse (zentralplus berichtete). Deshalb ist in den letzten Monaten ungewöhnlich viel Arbeit auf die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) zugekommen. Zu drei Motionen musste die Kommission Stellung nehmen. «Dies ist zwar aussergewöhnlich, im vorliegenden Fall jedoch angebracht, denn die Mitglieder des Regierungsrats und der Gerichte sind persönlich betroffen», schreibt die Stawiko in ihrem Bericht.

Selbstkasteiung der politischen Elite?

Und das sind sie tatsächlich. Bei den bearbeiteten Motionen geht es darum, die Abgangsentschädigungen für die vom Volk oder vom Kantonsrat gewählten Behördenmitglieder zu vereinheitlichen und bestimmte Pensionskassen- und Spesenbeiträge der Regierungsräte zu streichen. Also eine Beschneidung des Lohns der gewählten Behördenmitglieder. Und zwar zugunsten der Staatskasse, die momentan arg gebeutelt ist. «Das Ziel ist dabei eine faire Lösung für alle, die rechtlich einfach umsetzbar ist», sagt Gabriela Ingold, Präsidentin der Stawiko.

Ist das eine Art moderne Selbstkasteiung der politischen Elite, um das Volk in Zeiten des Sparens zu beruhigen? Ingold formuliert es so: «Heute schaut man bei der Corporate Governance genauer hin als früher.» Das habe die Regierung auch selbst erkannt und sei mit Vorschlägen auf die Stawiko zugekommen. «Sicher auch vor dem Hintergrund, dass die Kantonskasse Probleme hat.»

Dennoch oder gerade trotz Einsparungen soll der Beruf des Regierungsrats attraktiv bleiben. «Wir wollen gute Leute, auch aus der Privatwirtschaft. Da muss der Beruf schon attraktiv bleiben», sagt Ingold. Das erfordere Fingerspitzengefühl, wo gespart werden könne und wo nicht», so Ingold.

Vorgeschlagenes Massnahmenpaket

Die Stawiko schlägt im Bericht und Antrag folgende Massnahmen vor:

  • Die Einsparung der ausserordentlichen Sparbeiträge des Regierungsrates bei der Pensionskasse: Diese hat der Regierungsrat gleich selbst vorgeschlagen und will freiwillig verzichten. Bis anhin war der Regierungsrat gegenüber den anderen Versicherten der Zuger Pensionskasse besser gestellt. Die Stawiko folg dem Antrag und schlägt vor, diese Sparbeiträge zu streichen. 
    Sparpotenzial jährlich: 270’000 Franken

  • Die Kürzung und Homogenisierung der Abgangsentschädigungen der Zuger Regierungsräte, Richter, Landschreiber, Datenschutzbeauftragten und Ombudspersonen: Die Stawiko beantragt eine Kürzung von teilweise zwölf auf sechs Monate, dafür die Ausweitung auf alle oben genannten Funktionen.
    Ausgenommen von dieser Regelungen seien Personen, die aufgrund einer Amtspflichtverletzung, eines Verbrechens oder Vergehens entlassen würden. Unwichtig sei, wie lange die Person im Amt war, oder ob es sich um einen freiwilligen Rücktritt oder nicht gehandelt habe, schreibt die Stawiko.
    Wenn bereits vor dem Ablauf des halben Jahres ein höherer Bruttolohn erzielt werde als vorher, dann werde auf die Abgangsentschädigung verzichtet, so die Stawiko. Doch hier liegt der Hase im Pfeffer: Das sei schwer prüfbar und basiere deshalb auf dem Vertrauensprinzip, so die Kommission.
    Sparpotenzial jährlich: nicht quantifizierbar, da diese Form von Entschädigung gemäss Stawiko selten zur Anwendung komme
  • Regierungsräte sollen in Zukunft Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzungen und Entschädigungen für besondere Funktionen (wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen oder Kommissionen) an die Staatskassen abliefern. Die Begründung für diese Forderung liegt im Lohn der Regierungsräte. Bei einem Gehalt von 280’000 Franken pro Jahr, plus den jährlichen 14’000 Franken Spesen «ist es nicht notwendig, zusätzliche Entschädigungen auszuzahlen», finden die Motionäre Zari Dzaferi und Eusebius Spescha. Im Bericht stimmt die Stawiko dem zu. «Selbstverständlich erwartet die Stawiko, dass die Regierungsräte sich auch ohne zusätzliche Entschädigungen bereit erklären, im Interesse des Kantons besondere Funktionen zu übernehmen», schreibt die Stawiko.
    Die restliche Spesenregelung will die Stawiko aber nicht verändern. Weiterhin sollen zum Beispiel alljährlich über 10’000 Franken für gemeinsame Mittagessen an ganztägigen Regierungsratssitzungen und fast 1000 Franken für Früchte, Schokolade und Biskuits ausgegeben werden.
    Sparpotenzial jährlich: ungefähr 20’000 Franken

«Zuerst wird jetzt eine Ad-hoc-Kommission über den Bericht der Stawiko beraten», erklärt Ingold. Anschliessend müsse dieser noch durch zwei Lesungen im Kantonsrat. Bis es zur Umsetzung kommt, werde es schon noch etwas dauern. Aber man könne ja auch nicht mitten in der Legislatur die Anstellungsbedingungen ändern. «Deshalb werden die Massnahmen frühestens ab 2019 greifen. Wir sind also gut im Zeitplan», sagt Ingold. Der Regierungsrat wollte den Bericht der Stawiko noch nicht kommentieren.

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