Jägermeister-Logo auch in CH eine Marke
Ein strahlendes Kreuz im Geweih eines Hirsches: Damit verbinde ein durchschnittlicher Christ wohl eher einen Kräuterlikör als eine religiöse Legende. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht fest und erlaubt, dass dieses Logo in der Schweiz als Marke eingetragen werden kann. Das Gericht stellt sich damit gegen das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum. Das Institut fürchtete, religiöse Gefühle könnten verletzt werden. Der Hersteller Mast-Jägermeister verwende das Logo mit dem Kreuz im Hirschgeweih seit 1935, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. Daher sei der religiöse Charakter des Zeichens untergegangen.
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