Zug: Urteil folgt voraussichtlich im Frühling

Ivo Romer: «Echt jetzt?»

Ivo Romer soll nach dem Willen der Zuger Staatsanwaltschaft sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter.

(Bild: Archiv)

Der vom Zuger Ex-Stadtrat Ivo Romer angestrengte Berufungsprozess am Zuger Obergericht ist zu Ende. Romer bestritt den Hauptvorwurf, die vermögende Witwe von sich abhängig gemacht zu haben.

Der Prozess ist zu Ende. Am Freitagmorgen legten die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Anwälte der Privatkläger nochmals ihre Argumente dar und bekräftigten ihre Positionen.

Ivo Romer sagte in seinem Schlusswort, ihm sei vorgeworfen worden, Alice Erika de Beaufort-Bubeck hörig gemacht zu haben. «Echt jetzt?», fragte Romer. Die Fakten sähen anders aus.

Obergericht hat keine Eile

Das Urteil wird das Obergericht «so schnell wie möglich» fällen, hiess es zum Schluss des Prozesses. Das sei voraussichtlich im April 2018. Es wird eine öffentliche mündliche Urteilseröffnung geben.

Ivo Romer hatte das Urteil des Zuger Strafgerichts vom Februar angefochten, das ihn zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilen wollte. Daraufhin legten auch die Zuger Staatanwaltschaft und die Kinder der verstorbenen Witwe Anschlussberufung ein. Romer verlangt einen vollständigen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft will, dass das Gericht auf den erfolgten Freispruch wegen Geldwäscherei zurück kommt und beantragt eine Erhöhung der Strafe auf 5 Jahre und 4 Monate.

zentralplus berichtete auch am Donnerstag über den Prozess (erster und zweiter Bericht).

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