IV-Revision: BR eröffnet Vernehmlassung
Die Gesetzesrevision für die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung IV soll umgesetzt werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eröffnet. Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen sollen versicherungstechnisch bessergestellt werden. Dabei steht eine intensivere Unterstützung der Betroffenen im Zentrum, um die Eingliederung zu verstärken. Das Parlament verabschiedete im Sommer die IV-Revision. Sie soll 2022 in Kraft gesetzt werden. U.a. sollen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung intensiviert werden oder die Liste der Geburtsgebrechen aktualisiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. März 2021.
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