Auf Kosten seiner Noch-Ehefrau

Italiener wollte sich in Zug das neuste Smartphone erschleichen

Um an ein neues Handy zu kommen, fälschte der Mann die Unterschrift seiner Noch-Ehefrau. (Bild: Pressebild Samsung)

Wenn Liebe in Hass umschlägt, wird noch so mancher kreativ, um dem anderen das Leben schwer zu machen. Ein Getränkehändler schloss für seine Ex ohne deren Wissen einen teuren Handyvertrag ab. Doch der vermeintlich schlaue Schachzug wurde zum Bumerang.

Zwei Menschen können vielleicht ein Herz und eine Seele sein. Dass aber einer anstelle des anderen unterschreiben darf, so weit geht die Liebe schon aus juristischen Gründen nicht. Vor allem nicht, wenn die Schmetterlinge längst verflogen sind.

Kein Einsehen diesbezüglich hatte ein damals 49-Jähriger Italiener, als er 2018 für seine Noch-Ehefrau einen Handyvertrag abschloss. Er wählte das zweitteuerste Abo im Angebot, eine Flatrate für unlimitiertes Internet und Telefonie – und zwar für stolze zwei Jahre.

Kosten sollte das Ganze rund 100 Franken pro Monat. Dafür gab es ein brandneues Samsung Galaxy Note 8 gratis. Der Mann setzte die gefälschte Unterschrift seiner Frau unter den Vertrag, um ein entsprechendes Gerät zu erhalten. Obwohl er natürlich keinen Anspruch darauf hatte.

Die Noch-Ehefrau fackelte nicht lange, als sie davon erfuhr. Umgehend engagierte sie einen Anwalt, um dem Italiener auf den Pelz zu rücken. Auch die Staatsanwaltschaft Zug nahm Ermittlungen auf. Und so wurde der böse Streich für den Mann zum Bumerang.

Ehefrau bleibt auf den Anwaltskosten sitzen

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, wird der Getränkehändler wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken bestraft. Die 3’300 Franken muss er nur bezahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren rückfällig wird.

Sofort bezahlen muss der heute 51-Jährige aber eine Busse von 825 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken. Die Noch-Ehefrau dürfte damit aber wohl nicht ganz zufrieden sein. Denn sie bleibt auf ihren Anwaltskosten sitzen.

Die Staatsanwaltschaft  ist der Meinung, dass sie für so einen einfachen Fall keinen Rechtsbeistand gebraucht hätte. Daher muss der Getränkehändler auch nicht dafür aufkommen.

Kein Vertrag ohne Vollmacht

Bei Salt betont man, dass die Sicherheit der Kundendaten ein Thema sei, das sehr ernst genommen werde. «Der Kontoinhaber haftet bei Zahlungsausfall oder Betrugsfällen», schreibt das Unternehmen auf Anfrage.

Es sei aus diesem Grund unerlässlich, beim Abschluss eines neuen Abonnements eine Vollmacht vorzulegen, sollte der Käufer der Nutzer und nicht der Eigentümer der Linie sein. «Zum Beispiel im Falle von einem Ehemann, der einen existierenden Vertrag verlängern oder einen zusätzlichen Vertrag abschliessen möchte, der auf den Namen seiner Frau läuft.»

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