IS-Verdächtige verliert CH-Bürgerrecht
Eine 30-jährige Frau aus Genf, die 2016 zur Terrormiliz IS nach Syrien gezogen war, verliert definitiv ihren Schweizer Pass. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt gegenüber SRF, dass die Rekursfrist gegen den Passentzug der Frau ungenutzt verstrichen ist. Damit wird erstmals seit Ende des Zweiten Weltkriegs der Entzug eines Schweizer Bürgerrechts rechtskräftig. Die Frau besitzt noch den französischen Pass. Sie ist Tochter einer Schweizerin und eines Tunesiers und zur Zeit mit ihren drei Töchtern in einem Gefangenenlager in Syrien interniert.
Quelle:swisstxt
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