Leserbrief zum Geldspielgesetz

Internet-Zensur sollte keine Schweizer Lösung sein

Arno Grüter aus Cham fordert in seinem Leserbrief eine Ablehnung des Geldspielgesetzes. Er zeigt sich insbesondere darüber befremdet, dass in der Vorlage verschiedene Aspekte miteinander verknüpft würden, die seiner Ansicht nach nicht in direktem Zusammenhang stehen.

Das revidierte Geldspielgesetz, welches am 10. Juni 2018 zur Abstimmung gelangt, ist abzulehnen, da es eine ordnungspolitische Sünde mit sich bringen würde, welche als Präjudiz für künftige Gesetzesrevisionen unter keinen Umständen Realität werden darf: Die Netzsperre im Internet.

Was wir als der Freiheit verpflichtete Schweizer den Chinesen anprangern – also die Internet-Zensur –, können wir nicht ernsthaft selber in demokratisch legitimierte Gesetze verankern. Wo kämen wir hin, wenn wir inskünftig x-beliebige Branchen im Internet vor Konkurrenz aus dem Ausland abschotten würden?

Die Retour-Kutschen würden nicht lange auf sich warten lassen und Schweizer Produkte- und Service-Anbieter (v.a. KMU ohne Niederlassung im Ausland), würden online vom Ausland abgeschnitten. Auch wenn der Rest der Revision in Ordnung sein mag: Die Internet-Zensur muss vom Parlament zurück in den politischen Giftschrank gesperrt werden.

Unabhängig von der aktuellen Revisionsvorlage ist das Geldspielgesetz ein Beispiel für eine Unsitte, welche über die Jahre bei der Rechtssetzung im eidgenössischen Parlament Einzug gehalten hat: Das Einflechten von sachfremden Themen in ein an und für sich sachlich sauber abgrenzbares Gesetz.

Neuestes Beispiel ist der Vorschlag der zuständigen Ständeratskommission, die «Steuervorlage 17» unter Aushebelung der verfassungsrechtlichen Bestimmung der «Einheit der Materie» mit der Erhöhung von AHV-Beiträgen zu verknüpfen.

Am Tropf des Geldspieles und dessen Gesetz nun hängen zahlreiche kulturelle und sportliche Aktivitäten des Landes – und natürlich auch die AHV. Die Austragung von Sport- oder Kulturanlässen, welche aus meiner Sicht übrigens für den Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig und unterstützungswürdig sind, soll überspitzt gesagt aber nicht davon abhängig sein, ob in der Schweiz inskünftig Internet-Zensur salonfähig ist, oder nicht. Sie sollen gesetzlich gesondert geregelt werden.

Wenn in einem Gesetz die Themen Geldspiel, Internet-Zensur, Sport, Kultur und Vorsorge ineinander verzahnt werden, ist dies demokratisch unstatthaft. Das Geldspielgesetz gehört deshalb abgelehnt und zurück an das Parlament, welches sich darüber hinaus hoffentlich in Zukunft wieder an das Prinzip der Einheit der Materie hält, damit die Stimmbürger nicht Auswahlsendungen beurteilen müssen, sondern klar ihre Meinung kundtun können.

Arno Grüter, Cham

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