Internationale Unternehmen sollen künftig dort Steuern zahlen, wo sie ihren Umsatz machen. Was heisst das für die Steueroase Zug? Die SP fordert dazu einen Planungsbericht zur Mindestbesteuerung, für die Regierung kommt das zu früh.
Unter der Federführung der OECD und der G20 wird aktuell die Einführung einer internationalen Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen diskutiert. In Zug, wo viele ausländische Konzerne von den tiefen Steuern und der guten Infrastruktur profitieren, sorgt diese Idee für einige Aufregung (zentralplus berichtete).
Diese neue Steuerregeln sollen gemäss den bisher bekannten Plänen auf zwei Säulen basieren: Die erste Säule zielt darauf ab, dass sehr grosse global tätige Unternehmen künftig vermehrt dort besteuert werden sollen, wo sie ihren Umsatz erzielen, und weniger dort, wo sie physisch tätig sind und ihre Werts chöpfung generieren. Mit
der zweiten Säule sollen global tätige Konzerne, die jährlich mehr als 750 Millionen Euro Umsatz erzielen, künftig mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen.
Mindestbesteuerung hat Auswirungen auf den Kanton Zug
Nach aktuellem Wissensstand geht der Regierungsrat davon aus, dass auch der Kanton Zug nicht darum herumkommen wird, sein kantonales Unternehmenssteuerrecht zumindest für einen Teil der Zuger Unternehmen anzupassen, voraussichtlich auf 2024 (zentralplus berichtete).
Der Regierungsrat betont nun in einer Antwort auf einen Vorstoss der SP, dass ihm «eine national und international konkurrenzfähige Steuerbelastung und ganz entscheidend eine international akzeptierte Steuerordnung für die im Kanton Zug tätigen Unternehmen ein grosses Anliegen» ist .
Steuerwettbewerb: Regierung will konkurrenzfähig bleiben
«Würde der Kanton Zug als Wirtschaftsstandort national und/oder international an Attraktivität verlieren, so würde sich dies mittel- und längerfristig nachteilig auf die ganzeZuger Bevölkerung auswirken», so die Regierung. Auch nach 2024 sollen Unternehmen, die im Kanton Zug tätig sind oder sich für einen Zuzug interessieren, «vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen» vorfinden
Der Regierungsrat wird seine Anträge und Überlegungen zur Umsetzung der Mindeststeuer ins Zuger (Steuer-)Recht voraussichtlich im Frühling 2022 vorstellen. Vorher einen Planungsbericht zu erstellen – wie die SP dies gefordert hatte – mache keinen Sinn.
Es sei im Hinblickauf die Planungssicherheit und Verlässlichkeit «nicht zielführend, jetzt voreilig mit Ideen und
Umsetzungsplänen an die Öffentlichkeit zu gelangen, die sich dann später möglicherweise als unvereinbar mit den internationalen Rahmenbedingungen und/oder der künftigen Bundesgesetzgebung erweisen.»
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