Innovationspark kommt vor Bundesgericht
Der geplante Innovationspark Zürich auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf wird ein Fall für das Bundesgericht. Die Zürcher Kantonsregierung hat angekündigt, sie ziehe das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts weiter. Dieses hatte den kantonalen Gestaltungsplan für die erste Etappe des Grossprojektes letzten Juli für ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, Gestaltungspläne seien nur für einzelne Bauvorhaben gedacht, nicht aber für grossflächige Projekte. Zudem liege der grösste Teil des geplanten Innovationsparks in der Landwirtschaftszone. Nach dem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hat der Regierungsrat ausserdem eine Task Force gebildet.
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