Zuger L&G-Gebäude kommt vors Volk

Initiative mit Etikettenschwindel

Für 4,9 Millionen Franken soll das ehemalige Landis&Gyr-Gebäude umgebaut werden, in das die Stadtverwaltung einzieht.

(Bild: zvg)

Was ein Name ausmachen kann: Das Zuger Stadtparlament hat beschlossen, die Doppelinitiative zwar vors Volk zu bringen – allerdings unter neuem Titel. Es hat den Namen bei einer der beiden Volksbegehren kurzerhand abgeändert. Dies trotz der Warnung des Stadtschreibers, die Änderung könnte rechtliche Folgen haben.

Die Doppelinitiative kommt nun also doch vors Volk. Allerdings könnte der Entscheid des Zuger Stadtparlaments noch Folgen haben – und wie bereits vorher einmal – eine rechtliche Auseinandersetzung auslösen. Denn der Grosse Gemeinderat (GGR) beschloss, bei einer der beiden Initiativen den Titel anzupassen. Aber der Reihe nach.

Verwaltung soll in der Altstadt bleiben

Ein überparteiliches Komitee reichte im vergangenen Jahr die Doppelinitiative ein. Ziel des Volksbegehrens: Die Verwaltung soll in der Altstadt bleiben und nicht wie geplant ins Landis & Gyr-Gebäude umziehen. Zudem soll die Liegenschaft an der Gubelstrasse wieder veräussert werden, so der Wille der Initianten. Der Stadtrat wollte daraufhin die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» wegen mehreren rechtlichen Mängeln für ungültig erklären lassen.

Das Büro des Grossen Gemeinderates holte deshalb ein Rechtsgutachten ein. Das beauftragte Anwaltsbüro kam zum Schluss, die Initiative sei in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden. Sie sei lediglich teilungültig (zentral+ berichtete). Nun kam es zur Debatte im Parlament.

Ablehnung von gesunden Stadtfinanzen wäre «absurd»

Obwohl mit den Initiativen ein Volksentscheid von 2012 rückgängig gemacht werden soll, was bei Politikern meist nicht gut ankommt, war die Meinung der GGR-Fraktionen klar: Die beiden Initiativen sollen vors Volk kommen. Und klar war auch: Fast alle Gemeinderäte lehnen beide Initiativen ab. Einzig Martin Eisenring (CVP) äusserte Sympathien für die beiden Begehren des Komitees.

Die CVP-Fraktion beantragte dann, bei der Initiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» sei der Titel folgendermassen zu ergänzen: «Ja zum Verkauf des L&G-Gebäudes und zu gesunden Stadtfinanzen.» Ansonsten würde das gemäss Othmar Keiser zur absurden Situation führen, dass der Grosse Gemeinderat eine Initiative mit dem Titel «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» zur Ablehnung empfehlen würde. Das wäre nicht im Sinn der Politik, so Keiser. «Oder wollen Sie keine gesunden Stadtfinanzen?» Er wolle gesunde Finanzen – aber er wolle das L&G-Gebäude nicht verkaufen.

Rechtlich möglich – aber ist es schlau?

Es tauchte dann im Rat die Frage auf, ob es rechtlich zulässig sei, den Titel einer Initiative zu ändern. Stadtschreiber Martin Würmli erklärte daraufhin, dass es durchaus möglich sei. Er rate aber davon ab, da es den Initianten die Möglichkeit gäbe, die Änderung rechtlich anzufechten, so Würmli. In der Abstimmungsbotschaft werde die Debatte des Parlaments zusammengefasst. Dort könne erwähnt werden, dass der Grosse Gemeinderat mit dem Titel nicht einverstanden sei.

Davon liess sich das Parlament aber nicht aufhalten und beschloss mit grosser Mehrheit, der Titel sei anzupassen. Schliesslich entschied die Mehrheit der Gemeinderäte auch, über die Doppelinitiative solle das Volk abstimmen. Beide Begehren werden sowohl vom Stadtrat wie auch vom Grossen Gemeinderat zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 14. Juni stattfinden.

Es gibt keinen Gegenvorschlag

Klar ist jetzt auch, dass kein Gegenvorschlag zur Doppelinitiative zur Abstimmung kommt. Eine entsprechende Motion von Martin Kühn (FDP), Martin Eisenring (CVP) und Philip C. Brunner (SVP) wurde mit 30 zu 9 Stimmen nicht erheblich erklärt und abgeschrieben.

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