Zersiedelung stoppen – mit Verfassungsänderung

Initianten verlangen besseren Schutz der Luzerner Kulturlandschaft

Wo der Kanton Luzern noch schön ist: Mit diesem idyllischen Foto werben die Initianten für ihre Anliegen.

(Bild: PD)

Ein überparteiliches Initiativkomitee hat zwei Initiativen lanciert, die einer Ausdehnung von Siedlungsflächen und dem Verlust von Kulturland im Kanton Luzern entgegenwirken sollen.

Kanton und Gemeinden sollten auch ausserhalb der Bauzonen für die Einschränkung der Zersiedelung und für die Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsraumes sorgen, verlangen die Initianten. Besonderen Schutz sollten die Fruchtfolgeflächen erhalten.

Unterschriftensammlung beginnt

Die Initianten wollen laut einer Pressemitteilung in der kommenden Zeit Unterschriften für zwei Volksinitiativen sammeln. 18 Personen sind im Initiativ-Komitee vertreten.

Das Patronat besteht aus 16 Verbänden, Organisationen und Parteien sowie aus Privatpersonen. Es sind laut der Webseite vor allem Naturschutzorganisationen, Heimat- und Landschaftsschutzorganisationen, linke Parteien und Mitteparteien (EVP und Junge CVP). Die Unterschriftensammlung startet mit Standaktionen in Luzern, Sursee, Willisau, Hitzkirch und weiteren Orten.

Verlust von Biodiversität

Was wollen die Initianten konkret? Die Verfassung des Kantons Luzern soll mit einem Paragraph 11a mit dem Titel «Schutz der Kulturlandschaft» ergänzt werden. «Dies ist aus unserer Sicht notwendig, da wir eine zunehmende Zersiedelung und Verschandelung unserer schönen Luzerner Landschaft feststellen», wird der Agronom Josef Blum zitiert. Laut einer aktuellen Studie weise die Schweiz den höchsten Biodiversitätsverlust aller Länder Europas aus.

Mit Paragraph 42 der Gesetzesinitiative solle der «unheilvollen Entwicklung» der Riegel geschoben werden. Die Behörden aller Stufen sollten bei ihren Planungen und Projektierungen die Ansprüche von Natur, Landschaft und nutzbarem Kulturland höher gewichten. Konkrete Entwicklungsziele für die Landschaftsräume seien verbindlich mit klaren Verantwortlichkeiten im kantonalen Richtplan festzulegen. Besonderen Schutz sollten die Fruchtfolgeflächen erhalten, da sie für die Nahrungsmittelproduktion am wertvollsten seien.

 

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