Mehr Schalldämpfer und illegale Messer

In Zug werden mehr Waffen gekauft

Das Tragen von Waffen wie dieser Softair-Pistole ist verboten.

Der Trend der steigenden Waffenkäufe sei auch im Kanton Zug spürbar, sagt der Leiter der Fachstelle Waffen und Sprengstoff des Kantons Zug. Sorgen macht ihm der illegale Waffenhandel über das Internet.

Ein Blick in die Statistik zeigt: Im vergangenen Jahr sind in Zug 559 Gesuche für Waffenerwerbsscheine eingegangen. 2018 waren es noch 472. Weiter wurden 94 Ausnahmebewilligungen ausgestellt, im Vorjahr waren es noch 82.

Gegenüber der «Zuger Zeitung» bestätigt Franz Gisler Leiter der Fachstelle Waffen und Sprengstoffe sowie stellvertretender Dienstchef des Dienstes Support, dass sich auch in Zug der nationale Trend zu mehr Gesuchen abbildet.

Gisler stellt fest, dass beispielsweise mehr Schalldämpfer verkauft werden, die eine Ausnahmebewilligung benötigen. Der Grund sei wohl, dass im Ausland die Jagdgesetze gelockert worden seien, so dass bei der Wildschweinjagd ebendiese Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte eingesetzt werden können. Da Schweizer Jäger auch im Ausland ihrem Hobby nachgehen würden, steige der Bedarf an solcher Ausrüstung zwangsläufig.

Für den generellen Anstieg von Waffenkäufen und -Gesuchen sieht der Fachstellenleiter verschiedene Gründe: Diese könnten im Beruf, Sport oder in Sammelzwecken liegen. Auch wer Waffen verkaufen oder Schiessveranstaltungen will, braucht eine Bewilligung.

Grossen Einfluss habe das EU-Recht: So sind neu etwa halbautomatische Waffen, die mehrere Schüsse nacheinander abgeben können, neu nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erwerbbar. Bewilligungspflichtig sind auch Softair-Waffen, Imitiations- Schreckschusspistolen, bei denen das Potenzial besteht, dass sie missbräuchlich eingesetzt werden.

Illegaler Internethandel wächst

Besorgt zeigt sich Gisler im Gespräch mit der Zeitung über illegale Waffenimporte via Internet: So sei hier ein Trend festzustellen, gerade bei der Einfuhr von Imitiations- und Soft-Air-Waffen, aber auch bei Spring- und Schmetterlingsmessern. Nicht immer sei dabei den Käufern bewusst, dass sie Imitiationen, bewilligungspflichtige oder verbotene Waffen einführen. Die Waffen werden, falls gefunden, am Zoll sichergestellt und es ist mit einem Strafverfahren zu rechnen.

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