Regierungsrat verlängert Bewilligungen

In Zug dürfen Heizpilze noch bis Ende Mai aufgestellt werden

Wer will, bekommt im Kanton Zug noch bis und mit Mai eine erleichterte Bewilligung für Heizpilze (Symbolbild).. (Bild: Adobe Stock)

Im Kanton Zug dürfen weiterhin Heizpilze aufgestellt werden. Der Regierungsrat hat die erleichterten Bewilligungen bis Ende Mai verlängert, um so der Gastronomie und ähnlichen Branchen einen grösseren Handlungsspielraum zu ermöglichen.

Der Regierungsrat hat Anfang Dezember 2020 mit einer Ergänzung der Verordnung zum Energiegesetz den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Detailhandel und ähnliche Erleichterungen verschafft. So erlaubte die Regierung den Branchen, befristet bis Ende April 2021 fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien, wie Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen, aufzustellen und zu nutzen.

Die Erleichterungen werden nun um einen Monat bis Ende Mai 2021 verlängert, wie der Kanton am Donnerstag mitteilt. «Denn unmittelbar nach Erlass der Verordnungsbestimmung durch die Zuger Regierung hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen verschärft und per 22. Dezember 2020 alle Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen», heisst es in der Mitteilung.

Es dürfte an den Abenden noch kühl bleiben

Die Möglichkeit, auch während den kalten Jahreszeiten beziehungsweise bei tieferen Temperaturen die Aussenbereiche durch das Aufstellen von Heizpilzen oder Wärmestrahlern nutzen zu können, sei somit dahin gefallen.

Seit dem 19. April 2021 können die Restaurants und Bars ihre Terrassenbereiche bekanntlich wieder öffnen. «Es gilt, die für die Gastrobetriebe neu geschaffenen Möglichkeiten der Terrassenöffnung bestmöglich zu unterstützen», so die Regierung.

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