Regelung für die Sommermonate

In Sursee gilt wieder das Wochenend-Fahrverbot

Bleibt bis Ende September autofrei: Die Altstadt in Sursee. (Bild: les)

In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee jeweils das Wochenend-Fahrverbot. Heuer gilt es vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021.

Es ist schon fast eine Tradition. Während den warmen Sommermonaten ist die Altstadt in Sursee an Wochenenden für den Motorverkehr gesperrt. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, gilt das Farhverbot jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Das Verbot wirkt sich auch auf die Parkplatz-Situation aus. «Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee», heisst es in der Mitteilung. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021 ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.

Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

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