Von Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht

In Obwalden ist erst um 22 Uhr Schluss

In Obwalden kann man bis 22 Uhr im Restaurant verweilen. (Bild: Adobe Stock)

Während in Luzern, Zug und den meisten anderen Kantonen die Restaurants und Bars bereits um 19 Uhr schliessen müssen, wird dies in Obwalden erst um 22 Uhr der Fall sein. Die günstige epidemiologische Entwicklung erlaube dem Kanton den Sonderweg.

In Luzern geht man noch weiter als die vom Bund beschlossenen neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (zentralplus berichtete). Völlig anders sieht im Nachbarkanton Obwalden aus. Dort bleiben Sonntagsverkäufe erlaubt und auch die Sperrstunde gilt erst um 22 Uhr.

Der Regierungsrat habe entschieden, dass von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen werde, welche es Kantonen mit günstigen epidemiologischen Entwicklungen erlaubt einen Sonderweg zu gehen.

Bevölkerung verhielt sich «vorbildlich»

Zur Erinnerung: Der Bund erlaubt es, Kantonen mit günstigen epidemiologischen Entwicklungen, die Öffnungszeiten bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens sieben Tagen unter eins und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens sieben Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt.

Wie der Obwaldner Regierungsrat nun schreibt, habe sich die epidemiologische Lage im Kanton Obwalden in den letzten Wochen stabilisiert. Dies «dank dem vorbildlichen Verhalten der Bevölkerung», wie es in einer Mitteilung heisst.

Im Kanton Obwalden gilt für Restaurants, Bars und Clubbetriebe ab sofort eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Auch die Einkaufsläden können an Sonntagen geöffnet werden.

Gottesdienste mit 50 statt 30 Personen

Im Kanton Obwalden galt bisher für alle Veranstaltungen eine generelle Beschränkung auf 30 Personen. Gemäss den neuen Bundesvorgaben ist die Durchführung von Veranstaltungen per sofort verboten. Somit ist diese kantonale Beschränkung auf 30 Personen hinfällig geworden.

Für religiöse Veranstaltungen hat der Bund eine Ausnahme mit bis zu 50 Personen vorgesehen. Diese gilt ab sofort auch für den Kanton Obwalden. Somit können nun wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.

Sollte sich die Lage der Corona-Pandemie in Obwalden kurzfristig wieder verschlechtern, behält er sich die Regierung vor, beide Entscheide noch einmal zu überprüfen. «Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Ausgangssituation im Kanton Obwalden jederzeit sehr kurzfristig ändern kann, womit die Ausnahmeregelung wegfällt», schreibt die Regierung weiter.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 13.12.2020, 16:00 Uhr

    Ich freue mich für die Obwaldner Bevölkerung und Gastroszene dass sie die idiotischen Einschränkungen nur minim tragen müssen.

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    • Profilfoto von Remo Genzoli
      Remo Genzoli, 13.12.2020, 17:13 Uhr

      ja, und mit ihnen freut sich das pflege- und ärztepersonal in den spitälern, wenn sie einige dieser gastrotouristen dann aufpäppeln dürfen, nachdem diese die idiotischen einschränkungen dank dem nun einsetzenden interkantonalen gastrowettbewerb raffiniert ausgehebelt haben. da frag ich mich schon: wer oder was ist da jetzt idiotisch?

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  • Profilfoto von Remo Genzoli
    Remo Genzoli, 13.12.2020, 08:24 Uhr

    ja, da freut sich die engelberger gastroszene……!
    neben dem interkantonalen steuer-, haben wir jetzt auch einen interkantonalen gastrowettbewerb.
    vermutlich nennt sich das «freie marktwirtschaft»……

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  • Profilfoto von Toni Stadelmann
    Toni Stadelmann, 12.12.2020, 14:03 Uhr

    NW schliesst die Restaurants um 19 Uhr. OW erst um 22 Uhr. Ab etwa 18 Uhr wird die Zentralbahn Richtung Engelberg voll sein mit Gästen, die im Yucatan, in der Gletscherspalte und im Pub die Lampe bis 22 Uhr füllen und dann an die Privatparties weiterfahren.

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    Dr Probst, 12.12.2020, 11:12 Uhr

    RespektlosKantons Spital Obwalden
    hat KEINE INTENSIVSTATION

    Umsatz einkassieren
    Patienten dann nach NW odr LUZERN ins Spial
    so bleiben die Daten auf dem Papier unkontrolliert

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  • Profilfoto von Dr. E. Probst
    Dr. E. Probst, 12.12.2020, 10:57 Uhr

    KEIN VERSTÄNDNIS
    VERLAGERUNG MIT SPÄTFOLGEN

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