Forderung von Luzerner Grünen-Kantonsrätin

Psychisch beeinträchtigte Menschen sollen abstimmen dürfen

Monique Frey fordert in ihrem Vorstoss Antworten zum Umgang mit politischen Rechten für Menschen in Beistandschaft im Kanton Luzern. (Bild: Facebook Grüne Luzern)

Der Kanton Genf hat letztes Jahr das Abstimmungsrecht für psychisch und geistig beeinträchtigte Menschen eingeführt. Grüne Kantonsrätin Monique Frey fordert, dass der Kanton Luzern nachzieht. Denn der Entzug der politischen Rechte von Menschen mit umfassender Beistandschaft verstosse gegen die UNO-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung.

Vergangenes Jahr haben die Stimmberechtigten im Kanton Genf 1'200 Bürgern mit umfassender Beistandschaft das aktive als auch das passive Wahlrecht gewährt. Somit ist Genf der erste der 26 Kantone in der Schweiz, in dem Personen unabhängig von ihrer geistigen oder psychischen Behinderung abstimmen und wählen dürfen. Dazu gehört auch das passive Wahlrecht: Im Kanton Genf sind also auch Menschen mit Behinderungen in öffentliche Ämter auf Gemeinde-und Kantonsebene wählbar. Grüne Kantonsrätin Monique Frey will nun, dass der Kanton Luzern folgt. Deswegen hat sie kürzlich eine Anfrage eingereicht.

Monique Frey fordert in ihrem Vorstoss Antworten zum Umgang mit politischen Rechten für Menschen in Beistandschaft im Kanton Luzern. Unter anderem möchte sie wissen, wie viele Menschen vom Entzug ihrer politischen Grundrechte betroffen sind in Luzern und ob der Bund beim Kanton bereits interveniert hat in dieser Sache.

«Mit dem klaren Verdikt ist Genf der einzige Schweizer Kanton, der das internationale Behindertenrecht respektiert», schreibt Frey in ihrer Anfrage. Denn der aktuelle Ausschluss sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene verstosse gegen die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der die Schweiz 2014 beitrat. «Die derzeitige Praxis ist unhaltbar– Luzern muss das internationale Recht berücksichtigen und umsetzen», so Monique Frey.

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5 Kommentare
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    Marie-Françoise Arouet, 14.02.2021, 09:31 Uhr

    Man könnte ja zuerst einmal denken, Frey wisse schlicht nicht, was eine Bevormundung sei, und weshalb eine solche verfügt werde. Das greift aber zu kurz. Auch greift die Vermutung zu kurz, dass es wieder einmal darum gehe, irgend eine angebliche Minderheit zu pampern und zu ermächtigen. Ganz im Gegenteil ist es das Ziel grünlicher Kreise, möglichst breite Teile der Bevölkerung in Gruppen von angeblich diskriminierten Minderheiten einzuteilen und dann stellvertretend für diese scheinbar Ermächtigung einzufordern. Es geht also gerade darum, Bevormundung noch auszubauen, um sich dann angeblich anwaltschaftlich für allerlei Entitäten zu empören, zu profilieren, als Helfer und scheinbarer Ermächtiger ins Brot zu setzen und die Stimmkraft der dergestalt Betreuten auf die eigenen politischen Mühlen zu lenken. Dass es im hier konkret vorliegenden Fall präzisestens darum geht, Menschen, denen geholfen werden muss, die eigene Existenz auf die Reihe zu bringen, über das gemeinsame Staatswesen entscheiden zu lassen, konvergiert natürlich wunderbarst mit dem linksgrünen Ideal guter Verwaltung.

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      Thea, 14.02.2021, 12:45 Uhr

      Peter Bitterli: Sehr gut gesagt. Genau so ist es!

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    Marie-Françoise Arouet, 13.02.2021, 20:33 Uhr

    Mit welchem Recht beansprucht Frau Frey für sich selber ein mehrfaches Stimmrecht?

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    Andreas Peter, 13.02.2021, 20:02 Uhr

    Unglaublich, auf welche Ideen die Grünen kommen, um noch mehr Linkswähler zu rekrutieren.

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      Thea, 14.02.2021, 12:46 Uhr

      Ja, man wundert sich immer wieder!

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