Anteil ist so tief wie noch nie

In 60 Prozent der Strafverfahren wird die Zuger Staatsanwaltschaft zum Richter

Kleinere Fälle erledigt die Staatsanwaltschaft, ohne je Anklage an einem Gericht zu erheben.

In Zug sind im letzten Jahr 60 Prozent der Verfahren mittels Strafbefehls erledigt worden – so wenige wie seit zehn Jahren nicht mehr. Auch im kantonalen Vergleich ist der Anteil tief. In Luzern beispielsweise liegt er weiterhin bei über 80 Prozent. zentralplus hat nach den Gründen gefragt.

Das Strafbefehlsverfahren ist eine effiziente Methode, um Straftaten zur verfolgen. Möglich ist es, wenn ein Fall weitgehend klar ist und eine Strafe droht, die nicht höher ist als sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Die Staatsanwältin führt die Ermittlungen und wenn sie von der Schuld einer mutmasslichen Straftäterin überzeugt ist, verschickt sie einen Urteilsvorschlag. Wehrt sich die Beschuldigte nicht innerhalb von zehn Tagen, ist sie rechtskräftig verurteilt.

Der Löwenanteil der Straffälle in der Schweiz endet so. Im Kanton Zug liegt der Anteil bei 60 Prozent, in Luzern ist er noch deutlich höher. Kann es sein, dass die Strafbefehlsverfahren in den Kantonen unterschiedlich angewandt werden? Oder welche Erklärung könnte es sonst für die grossen kantonalen Unterschiede geben?

Auf Anfrage verweist Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, auf die Rechenschaftsberichte der letzten zehn Jahre.


Die Erledigungen mittels Strafbefehl bewegen sich demnach bei der Staatsanwaltschaft Zug stets zwischen 60 und 70 Prozent. Wie den Rechenschaftsberichten entnommen werden kann, war der Anteil der Strafbefehlsverfahren im Kanton Zug allerdings noch nie so tief.

«Die eingeführten Massnahmen der Landesverweisung und des lebenslänglichen Tätigkeitsverbots führten dazu, dass solche Fälle zwingend vom Gericht beurteilt werden müssen und nicht mittels Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, was zu einem gewissen Rückgang an Strafbefehlen führte», erklärt dazu Judith Aklin.

Zu den kantonalen Unterschieden meint sie: «Kantone mit einem grossen Anteil an Strassenverkehrsdelikten zum Beispiel infolge grösserer Verkehrsdichte und Autobahnen, verfügen über Fallkonstellationen, die grossmehrheitlich mittels Strafbefehl erledigt werden.» Das könnte demnach der Grund sein, weshalb der Anteil in Luzern weiterhin fast 20 Prozent höher liegt.

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