Impfen ohne elterliche Einwilligung
Minderjährige dürfen selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Das Freiburger Kantonsgericht hat bestätigt, dass es dafür keine Bewilligung der Eltern braucht. Das Gericht urteilte, für eine Impfung brauche es eine «informierte Zustimmung» der Patientinnen und Patienten. Minderjährige seien zu einer solchen Zustimmung genauso fähig wie ihre Eltern. Die Tageszeitung «La Liberté» hat den Entscheid bekannt gemacht. Eltern hatten geklagt, weil sich ihre beiden Töchter ohne elterliches Einverständnis impfen lassen könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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