Der Imam, der in der Krienser Dar-Assalam-Moschee gepredigt haben soll, dass Frauen zur Disziplinierung geschlagen werden dürfen, wurde am Mittwoch festgenommen. Derweil distanziert sich die ILG – die islamische Gemeinde Luzern – von jeglicher Darstellung von Gewalt.
Von der Einvernahme des Imams berichten die «Luzerner Zeitung» und der «Tages Anzeiger». Fast gleichzeitig nimmt die islamische Gemeinde Luzern Stellung zu den Vorkommnissen.
Eine kurze Replik: In der SonntagsZeitung vom 6. Oktober 2019 wurde der Artikel «Luzerner Imam: Notfalls schlägt man seine Frau» veröffentlicht. Aufgrund dieses Artikels seien mehrere Medienanfragen bei der ILG eingetroffen. Ihr Präsident Petrit Alimi: «Die IGL lehnt jegliche Art von Gewalt ab. Wir distanzieren wir uns von Predigten mit Aufruf zu Verbrechen und Gewalttätigkeit.»
Falls ein Strafbestand besteht, will sich IGL distanzieren
Und weiter heisst es: «Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet und wir warten die Ermittlungen ab. Wir Muslime von der IGL setzen uns ausschliesslich für das friedliche Zusammenleben ein. Sollte sich ein Straftatbestand erhärten, werden wir uns öffentlich abgrenzen.»
«Wir stehen voll und ganz hinter den demokratischen und rechtsstaatlichen Einrichtungen der Schweiz, des Kantons Luzern und der Gemeinden.»
Aus der Stellungnahme des IGL
Die IGL betont weiter, dass alle Arbeit auf Freiwilligenbasis, unentgeltlich und der gemeinsame Sprache Deutsch. beruht «Die Integration in der Schweiz bzw. dem Kanton Luzern zu fördern, ist unser Ziel. Dabei stehen wir vor Herausforderungen der Professionalisierung: Beispielsweise empfehlen wir den Moscheen, Predigten im Vorfeld zu prüfen und diese mit Audioaufnahmen zu dokumentieren.»
Bekenntnis zum Rechtsstaat
Die Islamische Gemeinde Luzern vertritt die Anliegen von Luzerner Musliminnen und Muslimen, indem sie die Ansprech- und Dialogpartnerin der Behörden, der Kirchen und der Öffentlichkeit ist.
«Wir stehen voll und ganz hinter den demokratischen und rechtsstaatlichen Einrichtungen der Schweiz, des Kantons Luzern und der Gemeinden, so wie diese in der schweizerischen Bundesverfassung und in der Verfassung des Kantons Luzern festgeschrieben sind.»
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