Die beiden Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft» kommen am 27. September an die Urne. Bereits am 17. Mai wird über transparente Vormieten abgestimmt.
Die Volksabstimmung über die «Verfassungsinitiative Luzerner Kulturlandschaft» und über die «Gesetzesinitiative Luzerner Kulturlandschaft» sowie den Gegenvorschlag von Kantonsrat und Regierungsrat findet am 27. September 2020 statt. Dies habe der Luzerner Regierungsrat beschlossen, wie er mitteilt.
Der Regierungsrat empfiehlt ein Nein zu den Initiativen, nahm die Anliegen aber in seinem Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative auf (zentralplus berichtete). Das überparteiliche Initiativkomitee will mit der Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern.
Die Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche verstärken und die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschärfen. Weiter will die Initiative die Kompensation von Fruchtfolgeflächen einschränken und den Landschaftsraum besser erhalten und aufwerten (zentralplus berichtete).
Miet-Initiative am 17. Mai
Ein weiterer Abstimmungstermin steht fest: Die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» des Mieterverbands wird den Luzerner Stimmberechtigten am 17. Mai 2020 zur Abstimmung unterbreitet.
Ab einem bestimmten Leerwohnungsbestand sollen Vermieter bei Neumieten den Mietzins der Vormieter via Formularpflicht offenlegen müssen, so die Forderung. (zentralplus berichtete). Auch diese Initiative lehnt die Regierung ab – ohne Gegenvorschlag (zentralplus berichtete).
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