Konkurse und Schwarzarbeit bei Eisenlegern

Im mafiösen Sumpf des Luzerner Baugewerbes

Arbeiter auf einer Baustelle (Symbolbild). (Bild: Fotolia)

Die laufende Strafuntersuchung gegen ein Luzerner Bauunternehmen in Rain wirft Fragen auf. Die Behörden äussern sich nicht zu den Hintergründen – doch Recherchen im Umfeld zeigen: Bei den Eisenlegern ist in Luzern der Wurm drin. Die Preise für Aufträge brechen zusammen – und nicht alle Mitbewerber spielen mit fairen Karten.

Ende Oktober durchsuchte die Luzerner Polizei die Räumlichkeiten der Firma Josef Christen AG in Rain (zentralplus berichtete). Das Unternehmen verlegt Eisenträger auf Baustellen. Zu den Hintergründen der Strafuntersuchung äussert sich die Staatsanwaltschaft nicht.

Anzeige eingereicht hat gemäss Informationen von zentralplus die Stiftung für einen flexiblen Altersrücktritt (FAR). Sie setzt das durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Pensionierungsalter 60 für die Branche um. Die Stiftung äussert sich mit Verweis auf das laufende Strafverfahren ebenfalls nicht zu den Gründen für die rechtlichen Schritte.

Bis zu 20 Prozent unter den Selbstkosten

Im Gespräch mit Unternehmern aus dem Branchenumfeld zeigt sich die Problematik. Sie sprechen von einem knochenharten Geschäft unter massivem Preisdruck. «Die Preise für unsere Arbeit sind innerhalb von zehn Jahren um 20 bis 30 Prozent gefallen», berichtet ein Firmeninhaber, der seinen Namen nicht nennen möchte. «Und es wird immer verrückter.»

Die Eisenlegerarbeiten werden im Akkord ausgeführt – ein harter Job mit viel Stress. Bezahlt wird auf Basis des Landesmantelvertrages in der Region Luzern im Minimum 25.05 Franken die Stunde für ungelernte Arbeitskräfte, die Löhne liegen in der Regel jedoch bei gegen 30 Franken die Stunde. Die Firmen stellen das Personal – die Eisen organisiert der Baumeister selbst. Verrechnet wird nach Tonnen verlegtem Material.

Was das Gesetz sagt

Der Gesamtarbeitsvertrag im Bauhaupt- und Nebengewerbe, der sogenannte Landesmantelvertrag (LMV), sieht Sanktionen gegen Firmen vor, die den Vertrag brechen. Nach Artikel 79 des Landesmantelvertrages sind Konventionalstrafen von bis zu 50’000 Franken möglich. Ausserdem können Verfahrenskosten gegen die fehlbare Unternehmung auferlegt werden. Bei Schwarzarbeit können eine Verwarnung oder eine Konventionalstrafe von maximal 3’000 Franken ausgesprochen werden auf Basis von Artikel 70 des LMV.

Ausserdem besteht seit 2013 auf eidgenössischer Ebene die verstärkte Solidarhaftung für das Baugewerbe im Rahmen des Entsendegesetzes. Werden die im Gesamtarbeitsvertrag festgelegten minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von einem Subunternehmer nicht eingehalten, kann der Erstunternehmer zivilrechtlich für die Arbeitnehmerforderungen belangt werden.

Hinzu kommen Bestimmungen aus dem Straf- und das Zivilgesetz. Griffige Instrumente bestehen also theoretisch.

Baumeister vergeben die Aufträge für Armierungsarbeiten an Subunternehmen. Und die Baumeister können sich auf sehr gute – sprich tiefe – Angebote freuen. Denn die Konkurrenten unterbieten sich mit immer günstigeren Offerten. «Zuweilen werden Aufträge 20 Prozent unter den Selbstkosten vergeben», berichtet ein Unternehmer. In der Branche wird gemunkelt, dass Firmen, die solche Aufträge ausführen, dabei gegen Arbeitsgesetze verstossen. Beispielsweise indem sie obligatorische Sozialversicherungsleistungen nicht bezahlen.

Kritik an Baumeister

Ein Verlustgeschäft – ein gesundes Unternehmen könne da gar nicht mehr mithalten, berichtet ein Firmeninhaber. Arbeitgeber, die sich an die Regeln halten, verzichten auf solche Aufträge oder schiessen zuweilen eigenes Kapital ein.

Die Preisspirale dreht dabei weiter nach unten. Dass das Marktumfeld schwierig ist, zeigt sich auch in offiziellen Publikationen. Im Luzerner Handelsregister sind unter dem Stichwort Armierungen im November vier von 15 Firmen in Liquidation. Gleichzeitig tauchen Namen von Firmeninhabern wieder auf, die kurze Zeit zuvor Konkurs angemeldet haben. Die Unternehmer kommen neben der Schweiz beispielsweise auch aus Mazedonien, dem Kosovo, Serbien oder der Slowakei.

Ein anderer Firmeninhaber übt auch Kritik an den Auftraggebern: «Die Baumeister respektive die Generalunternehmen vergeben Aufträge an Subunternehmen, von denen sie wissen, dass sie zuvor Konkurs angemeldet haben.»

Und weiter: «Die Baumeister können sehr gut rechnen. Die wissen genau, dass die Entschädigung für die ausgelagerten Leistungen auf dem Bau kaum reichen für die Begleichung aller Lohn- und Sozialversicherungsleistungen.»

Personenfreizügigkeit setzt Unternehmen zu

Zuweilen würden Firmen mit mehreren 100’000 Franken Schulden an die Wand gefahren – und erhielten dann später vom gleichen Bauunternehmen wieder Aufträge unter einem anderen Firmennamen. Die Praxis der Bauunternehmen ist zwar zulässig – doch ob sie legitim ist, ist eine andere Frage.

Der Firmeninhaber ärgert sich jedoch besonders über die Konkurrenz aus Südosteuropa, die sich an keine Regeln halten. «Sie missbrauchen die Gesetze in der Schweiz. Das sind mafiöse Strukturen.»

Um die Löhne zu drücken, werde die Arbeit in bar ausbezahlt, berichtet ein Mitbewerber weiter. «Die Arbeiter erhalten das Geld in die Hand – ohne 1. und 2. Säule sowie Mehrwehrsteuer spart sich der Arbeitgeber 30 Prozent des Lohnes.» Mit dieser Methode verstossen die Firmen gegen das Schwarzarbeitsverbot.

Jahrelang habe das Geschäft geblüht, es fehlte zuweilen das Personal, berichten langjährige Eisenlegerfirmen. Der Wind habe gedreht: «Wir haben vor 10 Jahren mehr Geld erhalten für die Aufträge als heute», erinnert sich ein betroffener Unternehmer. Seit der Marktöffnung im Rahmen der europäischen Personenfreizügigkeit drängt die ausländische Konkurrenz auf die Baustellen. «Es ist eine Sauerei – unsere Arbeit ist Knochenarbeit – gleichzeitig brechen die Löhne zusammen.»

Gesamtarbeitsvertrag muss eingehalten werden

Bei der ausländischen Konkurrenz fehlt es offenbar am Wissen oder Willen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten: «Die Konkurrenz aus Südosteuropa hat vermutlich noch nie etwas von einem Landesmantelvertrag gehört», sagt ein Mitbewerber.

Auch andere Aufträge, die auf dem Bau im Akkord ausgeführt werden können, wie etwa Maler- oder Maurerarbeiten, spüren den Preiskampf. «Es ist wahnsinnig, was wir zu leisten haben», sagt der Inhaber eines Luzerner Maurer- und Gipserbetriebs gegenüber zentralplus. Und es werde immer schwieriger, an Aufträge zu kommen.

Ein ruinöser Wettbewerb – dennoch sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Gesamtarbeitsverträge einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die 40,5-Stunden-Woche, fünf Wochen Ferien oder Beiträge an die Frührente FAR, die sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittragen. Die paritätische Berufskommission im Bauhauptgewerbe, welche die Einhaltung der Branchenbestimmungen durchsetzt, kann theoretisch Sanktionen gegen fehlbare Firmen ergreifen. Doch einfach ist die Arbeit der Kommission nicht.

Im nächsten Beitrag berichtet zentralplus über einen Luzerner Gewerkschafter und Präsidenten der Berufskommission, der für seine Arbeit Kopf und Kragen riskiert.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon