Knappes Kampfjet-Resultat

Im Kanton Zug müsste nachgezählt werden

Nach knappen Abstimmungen muss im Kanton Zug nachgezählt werden. (Bild: Adobe Stock)

Die Kampfjet-Abstimmung endete denkbar knapp. Eine Nachzählung erfolgt nicht. Der Kanton Zug regelt das für seine Belange ganz anders.

Sehr viel knapper geht es kaum: 50,14 Prozent Ja gegen 49,86 Prozent Nein lautete das Ergebnis letzten Sonntag bei der Kampfjetvorlage des Bundes. Macht einen Unterschied von gerade mal 0,28 Prozent. Und dies bei einer Vorlage, wo es um Milliarden von Franken ging. Ein derart knappes Ergebnis ist auf Bundesebene aber kein Grund für eine Nachzählung. Dazu müsste schon glaubhaft gemacht werden können, dass grobe Unregelmässigkeiten festgestellt wurden.

Interessanterweise regelt dies der Kanton Zug ganz anders: Die Zuger Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV) bestimmt, dass im Kanton Zug bei einem sehr knappen Abstimmungsergebnis durch die Staatskanzlei eine Nachzählung angeordnet werden muss: «... sofern beim Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Neinstimmen weniger als 0,3 Prozent beträgt» (§ 32bis Abs. 2 WAV).

Zug hatte dies im Jahr 2014 so beschlossen

Hätte der Bund eine gleiche Regelung wie der Kanton Zug, so müsste jetzt in der Frage der Kampfjets schweizweit nachgezählt werden. Das gesamtschweizerische Ergebnis liegt unter der vom Kanton Zug festgelegten Schwelle von 0,3 Prozent Unterschied zwischen Ja und Nein.

Diese Zuger Vorschrift war vom Regierungsrat am 12. Juli 2014 so beschlossen worden. Im Mai 2013 hatte der Kantonsrat dem Regierungsrat den Auftrag gegeben, festzulegen, «unter welchen Voraussetzungen der Ausgang einer Abstimmung oder Majorzwahl als knapp» zu gelten habe. Der Regierungsrat einigte sich auf den erwähnten Wert von 0,3 Prozent.

Bisher kam es in Zug noch nie dazu

Tobias Moser, Landschreiber des Kantons Zug, erklärt auf Anfrage, dass bisher im Kanton Zug noch nie eine kantonale Abstimmung nachgezählt werden musste. Die Schwelle von 0,3 Prozent wurde seit 2014 nie unterschritten. Moser betont gleichzeitig, dass sich die genannte Regelung nur auf kantonale und gemeindliche Abstimmungen und Majorzwahlen bezieht.

Es gibt noch ein paar andere Kantone, welche diese Frage so regeln wie der Kanton Zug. Nicht aber der Kanton Luzern: Eine analoge Regelung wie der Kanton Zug gebe es im Kanton Luzern nicht, erklärt Erwin Rast vom Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage.

Aktuelles Urteil in Luzern

Rast verweist auf ein aktuelles Urteil vom 21. Januar dieses Jahres. Eine Beschwerdeführerin hatte gerügt, dass anlässlich einer Gemeindeversammlung bei einer sehr knapp ausgefallenen Abstimmung nicht nachgezählt worden sei.

Der Regierungsrat entschied aber, dass im Kanton Luzern kein Anspruch auf Nachzählung von Amtes wegen bestehe. Dafür müssten konkrete Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten vorliegen. Auf die Frage, ob es im Kanton Luzern schon Vorstösse gab, die eine ähnliche Regelung wie jene von Zug einführen wollten, gibt Erwin Rast zur Antwort: «Das ist uns nicht bekannt.»

Ein kurioser Luzerner Fall

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine kantonale Luzerner Abstimmung vom 26. Januar 1975. Da kam es zu einem ziemlichen Hin und Her. Bei der Abstimmung über die Grundstückgewinnsteuer lautete das provisorische Ergebnis zuerst knapp Nein. Dann aber erfolgte im Verlaufe des Sonntagnachmittags eine Korrektur: Provisorisch war das Resultat nun ein Ja.

In der Folge musste das Ergebnis erneut korrigiert werden: Am Dienstag darauf gab das Justizdepartement das «definitive Ergebnis» bekannt. Das Gesetz sei mit einer Mehrheit von zwölf Stimmen verworfen worden. Ebenfalls am Dienstag tagte der Grosse Rat. Zwei Mitglieder verlangten eine Nachzählung. Diese wurde vom Regierungsrat in der Folge angeordnet.

In Ruswil gingen Abstimmungscouverts vergessen

Und siehe da: Aufgrund diverser kleinerer oder auch grösserer Ungenauigkeiten ergab sich nun mit einer Mehrheit von 67 Stimmen eine Zustimmung (17'938 Ja gegenüber 17'871 Nein). In einer Masterarbeit der Politikwissenschaftlerin Edith Wiederkehr wird die Abweichung der Kontrollzählung vom ersten Resultat in diesem Luzerner Fall mit 0,22 Prozent beziffert.

Das Beispiel zeigt: Nachzählungen können ein Ergebnis zum Kippen bringen. Und Irrtümer kommen immer mal wieder vor: In Ruswil LU beispielsweise gingen am vergangenen Sonntag zuerst 245 Abstimmungscouverts vergessen. Dies allerdings ohne irgendwelche Auswirkungen.

«Auch ein knapper Entscheid ist einer»

Fehler können also durchaus passieren. Trotzdem sieht der Zuger Nationalrat und CVP-Präsident Gerhard Pfister auf Anfrage keinen Handlungsbedarf, um auf Bundesebene bei knappen Resultaten – so wie im Kanton Zug – ab einer gewissen Schwelle eine Nachzählung vorzuschreiben: «Ich sehe keinen Anlass, auf eidgenössischer Ebene eine solche Regelung einzuführen.»

Eine derartige Vorschrift sei weder in den Kantonen noch auf Bundesebene nötig. Wenn es Zweifel an Abstimmungsergebnissen gebe, so müsse man dafür Gründe aufbringen beziehungsweise Beschwerde einreichen: «Auch ein knapper Entscheid ist einer.»

Grüne können sich Gesetzesänderung gut vorstellen

Anders die Beurteilung durch die grüne Züger Nationalrätin Manuela Weichelt. Sie verweist auf die aktuell geltende Regelung im Bund: Im Bundesgesetz über die politischen Rechte ist festgelegt, dass bei einem knappen Ergebnis nur dann nachgezählt wird, wenn «bedeutsame Unregelmässigkeiten» glaubhaft gemacht werden können.

Manuela Weichelt sagt aber: «Ich kann mir gut vorstellen, dass die Grünen einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung unterstützen würden, der eine Nachzählung verlangt, wenn das Ergebnis sehr knapp ausfällt, analog wie verschiedene Regelungen in den Kantonen.»

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon