Frühzeitiger Baubeginn wird vom VCS kritisiert

«Illegale Aufhebung der Bahnübergänge in Horw und Kriens»

Der Bahnübergang an der Wegmattstrasse zwischen Horw und Kriens soll aufgehoben werden.

(Bild: Screenshot Google)

Mit dem Bau einer Unterführung bei der Wegmatt hat die Zentralbahn bereits begonnen – dies, obwohl der entsprechende Beschluss noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Der VCS-Verkehrsclub wehrt sich gegen dieses Vorgehen.

Die Zentralbahn hat vergangene Woche angekündigt, dass sie nach Mitte März die Bahnübergänge Wegmatt und Krienser- beziehungsweise Horwerstrasse schliessen wird. Mit dem Bau der Unterführung hat sie bereits angefangen. Dies obwohl ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht noch hängig ist und damit über den Bau der Personenunterführung und die Schliessung der Bahnübergänge noch gar nicht rechtskräftig entschieden worden ist (zentralplus berichtete). Dies teilt die Luzerner Sektion des VCS-Verkehrsclub diesen Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.

Die Zentralbahn habe überdies in demselben Gerichtsverfahren beantragt, den hängigen Beschwerden des VCS Luzern und weiteren die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Auch darüber hat das Gericht aber noch nicht entschieden. Gegen dieses rechtlich unhaltbare Vorgehen hat der VCS einen Baustopp verlangt.

Bundesgerichtsentscheid muss abgewartet werden

Das Bundesverwaltungsgericht muss zuerst entscheiden, ob den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen wird und ob die Zentralbahn noch während der Rechtshängigkeit die Bahnübergänge schliessen und mit dem Bau der Personenunterführung beginnen darf. Sollten die Bahnübergänge tatsächlich geschlossen werden, soll gemäss Zentralbahn aus projektierungstechnischen Gründen eine Öffnung erst nach mehreren Monaten wieder möglich sein.

«Der VCS Luzern hat sich nicht per se gegen den Bau der Unterführung gewehrt», sagt Elias Vogel im Namen des VCS-Luzern. Bedingung wäre jedoch stets, dass die Bahnübergänge offen bleiben. Dies, zumindest bis ein angemessener Ersatz geschaffen wird, damit Velofahrende sowie Fussgänger zwischen Horw und Kriens ohne Umwege zirkulieren können. «Offensichtlich wird dieses Bedürfnis jedoch von der Gegenseite nicht berücksichtigt», schliesst Vogel.

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