Vergewaltigungsvorwürfe am Kriminalgericht Luzern

«Ich habe das Vertrauen in Frauen verloren»

Ein 25-jähriger Luzerner wurde von seiner Ex-Freundin der Vergewaltigung beschuldigt. (Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA) (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Ein junger Luzerner soll im Jahr 2014 seine damals 16-jährige Freundin zweimal vergewaltigt und zum Oralsex gezwungen haben. Vor Gericht konnte sich die junge Frau am Freitag an fast nichts mehr erinnern. Das Kriminalgericht Luzern hat den 25-Jährigen freigesprochen.

Als sie sich im Juli 2014 über Facebook kennenlernten, hatten beide Schmetterlinge im Bauch. Er: 20-jährig, Schlagerfan, gern in der Natur, gelernter Landwirt und heute Lastwagenchauffeur mit dem Traum vom eigenen Geschäft. Sie: 16-jährig, schwierige Kindheit mit Gewalt im Elternhaus, Suizid des Vaters, Pflegefamilie. Sie verlieben sich, er kümmert sich um sie, nimmt sie später in seine Wohnung auf.

Es ist der Ort, der später angeblich zum Tatort wird. Die junge Frau, inzwischen 21-jährig, wirft ihrem Exfreund vor, dass er sie während der rund siebenmonatigen Beziehung zweimal vergewaltigt habe. Er bestreitet dies.

Wie gelähmt gewesen

Zum ersten Vorfall gekommen sein soll es im Oktober 2014, wobei der genaue Tatzeitpunkt nicht feststeht. Sie besuchte ihn in seiner Wohnung. Dort habe er versucht, ihr die Kleider auszuziehen. Sie hat sich gemäss Anklageschrift dagegen gewehrt, verbal und körperlich. Doch er habe sich mit seinem Gewicht – zwischen 90 und 100 Kilogramm – auf sie gedrückt und sie vergewaltigt. Anschliessend zwang er sie zum Oralverkehr.

Wenige Wochen später habe ihr Freund sie ein zweites Mal vergewaltigt. Diesmal habe sie sich nicht gewehrt, sondern sie sei wie gelähmt gewesen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe er sie so gegen die Wand gestossen, dass sie kurze Zeit ohnmächtig geworden sei. Als sie erwachte, verliess er die Wohnung.

Einvernehmlich oder nicht?

Da es sich um ein Vier-Augen-Delikt handelt und somit Aussage gegen Aussage steht, sind am Luzerner Kriminalgericht am Freitag beide befragt worden. Er als Beschuldigter, sie als Auskunftsperson.

Der Beschuldigte erschien in kurzen Hosen, mit einem Bud-Spencer-Shirt, Augenbrauen-Piercing, Dreitagebart. Er ist klein, leicht übergewichtig und trägt Wollsocken in Sandalen, wie es in der Stadt selten zu sehen ist. Die ganze Verhandlung über bleibt der 25-Jährige ruhig, sein Gesichtsausdruck ist harmlos.

Er räumte ein, dass er Sex haben wollte und seine damalige Freundin – am Anfang – nicht. «Ich habe sie gefragt, sie sagte Ja oder Nein.» Später hätten sie einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, gewehrt habe sie sich nie. Dass er sie zu etwas gezwungen habe, sei auch im weiteren Verlauf ihrer Beziehung nie zur Sprache gekommen. Denn die junge Frau blieb trotz der Vorfälle noch rund drei Monate bei ihm. «Ich hatte Angst vor seiner Reaktion und wollte nicht wahrhaben, was geschehen ist», sagte sie am Freitag vor Gericht.

Lange Zeit behielt sie für sich, was geschehen war, schwieg. Bis sie ihren späteren Freund kennenlernte, ihm davon erzählte und sich dazu bewegen liess, Anzeige zu erstatten – anderthalb Jahre nach den Vorfällen. Sie wolle aufzeigen, dass es Grenzen gebe und dass man nicht einfach mit einem Menschen tun könne, was man wolle.

Grosse Erinnerungslücken

Wieso sollte sie ihm derart schwere Vorwürfe machen, wenn nichts dran ist? Das sei für ihn die grösste Frage, sagte der Beschuldigte.

Sie blieb bis zuletzt offen. Die 21-Jährige, in Jeans und T-Shirt gekleidet, sprach zu Beginn der Befragung mit fester, deutlicher Stimme. Doch bereits nach der ersten Frage der Richterin – wie es ihr heute gehe – brach sie in Tränen aus. «Die Bilder, die wieder hochkommen …», sagte sie schluchzend.

In der Hand knetete und drückte sie einen bunten Jonglierball. Nach einigen Minuten hatte sie ihre Fassung zurückerlangt. Von den Bildern hingegen waren nur Bruchstücke übrig. An die beiden Vorfälle konnte sie sich nur noch vage erinnern, sagte sie, während ihr Ex im Nebenraum per Videoschaltung ihre Befragung mitverfolgte. Dass er ihr die Kleider ausziehen wollte, dass sie sich wehrte. Was danach geschah: Die Erinnerungen sind weg. Beim zweiten Vorfall kann sie sich noch an die Übelkeit danach erinnern, an den Schubser, daran, wie sie kopfüber gegen die Wand stiess und er die Wohnung verliess. Was davor geschah: ausgelöscht.

Immer wieder Stille. Die Frau blickt zu Boden, überlegt, minutenlang. Schüttelt den Kopf und sagt: «Ich weiss es nicht mehr.»

Relevante Zweifel

Die Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 3,5 Jahren forderte, räumte im Plädoyer ein, dass die Frau im Gegensatz zur ersten Einvernahme heute nur noch wenig von den Vorfällen schildern konnte. «Offensichtlich war die Therapie sehr erfolgreich. Sie konnte Belastendes so verarbeiten, dass sie es nicht mehr auf Knopfdruck hervorholen kann.»

Dass Opfer von Delikten Erinnerungslücken aufweisen, kann ein Zeichen für ihre Glaubwürdigkeit sein, hielt auch das Gericht fest. «Doch wenn der Wechsel von genauer Erinnerung zu kompletter Erinnerungslosigkeit so krass ist wie hier, ist der Punkt erreicht, wo das Fundament einer Anklage in sich zusammenfällt», begründet das Luzerner Kriminalgericht den Entscheid. Es hat den 25-jährigen Luzerner am Freitag von allen Vorwürfen freigesprochen.

Obwohl es auch Punkte in den Aussagen des Mannes gab, die auf einen Schuldspruch hingedeutet hätten. Denn auch der Beschuldigte machte vor Gericht Erinnerungslücken geltend. So wusste er zwar noch auf den Tag genau, wann er mit der jungen Frau zusammengekommen war. Er konnte sich aber nicht mehr an den ersten Geschlechtsverkehr erinnern. «Sex findet ja mehrmals statt, zusammen kommt man nur einmal», argumentierte er.

Der Staatsanwalt hingegen vermutete, er könnte dieses Erlebnis nicht glaubhaft als einvernehmlichen Sex schildern, weil Gewalt im Spiel war. «Er wollte nicht mehr länger warten, bis sie einverstanden war und mit ihm Sex wollte», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das Gericht beurteilte diese «wortkarge» Art ebenfalls als auffallend.

Er geht seinen eigenen Weg

Es habe aber insgesamt relevante Zweifel am geschilderten Tathergang gegeben. Das Opfer erzählte zum Beispiel mehrere Versionen vom angeblichen Stoss gegen die Wand. Einmal soll es während des Geschlechtsverkehrs passiert sein, einmal, als sie das Bett habe machen wollen. Ebenso ins Gewicht fiel bei der Beurteilung, dass sie vor Gericht nicht sicher sagen konnte, ob sie sich gegen den Sex gewehrt habe oder ob ihr Freund das einfach hätte merken müssen.

Fragen warf zudem auf, wieso und wann genau sie sich beim Frauenarzt um hormonelle Verhütung bemühte, wenn sie noch nicht bereit war für Sex. Die Frau sagte selber, sie habe sich vorsichtshalber gegen eine Schwangerschaft absichern wollen. Für den Verteidiger war hingegen klar: «Man lässt sich nicht so eine Spritze verabreichen, wenn man keinen Sex will.» 

Was damals tatsächlich passierte, bleibt nach der Gerichtsverhandlung offen. Das Kriminalgericht hielt am Freitag fest, dass es nie einfach sei, ein Vier-Augen-Delikt zu beurteilen. Wenn jedoch Zweifel bestünden, müsse ein Freispruch erfolgen, getreu dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Ich habe das Vertrauen gegenüber Frauen verloren», sagte der beschuldigte Luzerner am Ende der Verhandlung. Vor rund drei Jahren führte er zuletzt eine Beziehung, seither lebt er als Single. In seinem Schlusswort hielt er fest: «Die Sache zeigt mir, dass man am besten alleine ist und seinen eigenen Weg geht.» 

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon