I: Impfung im Gesundheitswesen Pflicht

Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen in Italien müssen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Regierung in Rom hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Ärzte mit eigener Praxis sowie Apothekerinnen. Ausnahmen soll es demnach nur geben, wenn die Covid-Impfung erwiesenermassen die Gesundheit gefährdet. Wer sich nicht impfen lassen will, soll eine Aufgabe ohne direkten Kontakt mit Patienten übernehmen können. Ist dies nicht möglich, kann die Person bis Ende Jahr ohne Lohnfortzahlung vom Dienst suspendiert werden.

Quelle:swisstxt
I: Impfung im Gesundheitswesen Pflicht
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