I: Ausweitung Covid-Nachweispflicht

Wer in Italien sein Kind in der Schule abholen will oder in einer Schule arbeitet, muss neu geimpft, genesen oder getestet sein. Die Regelung gelte für alle, abgesehen von Schülerinnen und Schülern. Das teilte die Regierung am späten Donnerstagabend mit. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen, in denen zum Beispiel Abend- oder Weiterbildungskurse abgehalten werden, sowie Universitäten. Für das Lehrpersonal besteht sie bereits seit September. Das Kabinett von Ministerpräsident Mario Draghi einigte sich darauf, diesen Nachweis ab dem 10. Oktober auch für das Personal in Alten- und Pflegeheimen vorzuschreiben. Die Massnahme gilt vorerst bis Ende Jahr.

Quelle:swisstxt
I: Ausweitung Covid-Nachweispflicht
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